Die Auszahlung für November 2023 erfolgte am 30-11-2023
Überprüfen Sie den Eingang auf Ihrem Konto
29-12-2023
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(Zeitangabe bezieht sich auf den Zeitpunkt, an dem der Betrag frühesten auf dem Konto ist)
(Alle Angaben ohne Gewähr.)
INFO der Redaktion
Den Antrag auf Wiener Wohnungssicherung Plus können Sie von 04-09-2023 bis 29-02-2024 stellen. Innerhalb dieses Zeitraums könne Sie - unabhängig von der Höhe - nur 1 Antrag stellen.
(Stadt Wien / Stand: 04-09-2023)
2023 wird die Sozialhilfe (Mindestsicherung)
voraussichtlich an folgenden Tagen ausbezahlt:
für Monat | Überweisung |
---|---|
Januar 2023 | Ausbezahlt am 31.01.2023 |
Februar 2023 | Ausbezahlt am 28.02.2023 |
März 2023 | Ausbezahlt am 31.03.2023 |
April 2023 | Ausbezahlt am 28.04.2023 |
Mai 2023 | Ausbezahlt am 31.05.2022 |
Juni 2023 | Ausbezahlt am 30.06.2023 |
Juli 2023 | Ausbezahlt am 31.07.2023 |
August 2023 | Ausbezahlt am 31.08.2023 |
September 2023 | Ausbezahlt am 29.09.2023 |
Oktober 2023 | Ausbezahlt am 31.10.2023 |
November 2023 | Donnerstag - 30.11.2023 |
Dezember 2023 | Freitag - 29.12.2023 |
(Stand: 30-12-2022)
2024 wird die Sozialhilfe (Mindestsicherung)
voraussichtlich an folgenden Tagen ausbezahlt:
für Monat | Überweisung |
---|---|
Januar 2024 | Mittwoch - 31.01.2024 |
Februar 2024 | Donnerstag - 29.02.2024 |
März 2024 | Freitag - 29.03.2024 |
April 2024 | Dienstag - 30.04.2024 |
Mai 2024 | Freitag- 31.05.2024 |
Juni 2024 | Freitag - 28.06.2024 |
Juli 2024 | Mittwoch - 31.07.2024 |
August 2024 | Freitag - 30.08.2024 |
September 2024 | Montag - 30.09.2024 |
Oktober 2024 | Donnerstag - 31.10.2024 |
November 2024 | Freitag - 29.11.2024 |
Dezember 2024 | Montag - 30.12.2024 |
Mindest-Standards ab 1.1.2023
Alleinstehende oder Alleinerzieher_Innen: 1053,64 EUR
Paare (pro Person): 790,23 EUR (1.580,46)
Minderjährige Kinder (pro Kind): 284,48 EUR
Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren kommen unterschiedliche Prozentsätze der Mindeststandards zur Anwendung.
Personen in
befinden, erhalten höhere Leistungen als Personen, die nicht aktiv mitwirken.
Anspruch auf Mietbeihilfe wird im Sozialzentrum ermittelt.
Taschengeld (Krankenhaus- oder Therapieaufenthalt)/Monat: EUR 158,05
Mindestsicherung wird 12 mal jährlich ausbezahlt.
Bei der Berechnung des Anspruchs auf Mindestsicherung werden das Einkommen und das verwertbare Vermögen aller im gemein Samenhalt lebenden Personen
berücksichtigt.
Vermögensfreibetrag: 6.321,84 EUR
(pro anspruchsberechtigter volljähriger Person in der Bedarfsgemeinschaft)
Dauerleistung Anspruch auf Dauerleistung haben:
- Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und AUF DAUER arbeitsunfähig sind und
- Personen, die am 1.1.2014 das 50. Lebensjahr vollendet haben und für die Dauer von mindestens einem halben Jahr arbeitsunfähig sind.
Die Dauerleistung wird 14 mal jährlich ausbezahlt, die Höhe entspricht einer Pension mit Ausgleichszulage.
Quelle: MA-40 / Stand: 01-01-2023
(Alle Angaben ohne Gewähr.)
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