Mindestsicherung Auszahlungstermine 2023 / 2024

November 21 2020

Auszahlungstermine 2023
 

Die Auszahlung für November 2023 erfolgte am 30-11-2023

(Heute)

Überprüfen Sie den Eingang auf Ihrem Konto


Nächste Auszahlung

29-12-2023
(Freitag)


(Zeitangabe bezieht sich auf den Zeitpunkt, an dem der Betrag frühesten auf dem Konto ist)
 (Alle Angaben ohne Gewähr.)

INFO der Redaktion
 
Den Antrag auf Wiener Wohnungssicherung Plus können Sie von 04-09-2023 bis 29-02-2024 stellen. Innerhalb dieses Zeitraums könne Sie - unabhängig von der Höhe - nur 1 Antrag stellen.
(Stadt Wien / Stand: 04-09-2023)

 


2023 wird die Sozialhilfe (Mindestsicherung)
voraussichtlich an folgenden Tagen ausbezahlt:

 

für Monat Überweisung
Januar 2023 Ausbezahlt am 31.01.2023
Februar 2023 Ausbezahlt am 28.02.2023
März 2023 Ausbezahlt am 31.03.2023
April 2023 Ausbezahlt am 28.04.2023
Mai 2023 Ausbezahlt am 31.05.2022
Juni 2023 Ausbezahlt am 30.06.2023
Juli 2023 Ausbezahlt am 31.07.2023
August 2023 Ausbezahlt am 31.08.2023
September 2023 Ausbezahlt am 29.09.2023
Oktober 2023 Ausbezahlt am 31.10.2023
November 2023 Donnerstag - 30.11.2023
Dezember 2023 Freitag - 29.12.2023

 

AMS-Auszahlungstermine 2023

(Stand: 30-12-2022)


 

2024 wird die Sozialhilfe (Mindestsicherung)
voraussichtlich an folgenden Tagen ausbezahlt:

 

für Monat Überweisung
Januar 2024 Mittwoch - 31.01.2024
Februar 2024 Donnerstag - 29.02.2024
März 2024 Freitag - 29.03.2024
April 2024 Dienstag - 30.04.2024
Mai 2024 Freitag- 31.05.2024
Juni 2024 Freitag - 28.06.2024
Juli 2024 Mittwoch - 31.07.2024
August 2024 Freitag - 30.08.2024
September 2024 Montag - 30.09.2024
Oktober 2024 Donnerstag - 31.10.2024
November 2024 Freitag - 29.11.2024
Dezember 2024 Montag - 30.12.2024

 


Höhe der Mindestsicherung 2023

Mindest-Standards ab 1.1.2023

Alleinstehende oder Alleinerzieher_Innen: 1053,64 EUR 
Paare (pro Person): 790,23 EUR (1.580,46)
Minderjährige Kinder (pro Kind): 284,48 EUR 

Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren kommen unterschiedliche Prozentsätze der Mindeststandards zur Anwendung. 

Personen in

  • Ausbildung,
  • Schule,
  • Kursmaßnahmen
  • Beschäftigung

befinden, erhalten höhere Leistungen als Personen, die nicht aktiv mitwirken.

Anspruch auf Mietbeihilfe wird im Sozialzentrum ermittelt.

Taschengeld (Krankenhaus- oder Therapieaufenthalt)/Monat: EUR 158,05

Mindestsicherung wird 12 mal jährlich ausbezahlt.

Bei der Berechnung des Anspruchs auf Mindestsicherung werden das Einkommen und das verwertbare Vermögen aller im gemein Samenhalt lebenden Personen

  • Ehepartnerin / Ehepartner,
  • Lebensgefährtin / Lebensgefährte,
  • verpartnerte Personen,
  • minderjährige Kinder

berücksichtigt.

Vermögensfreibetrag: 6.321,84 EUR
(pro anspruchsberechtigter volljähriger Person in der Bedarfsgemeinschaft)  

 


Dauerleistung Anspruch auf Dauerleistung haben:

  • Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben
     
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und AUF DAUER arbeitsunfähig sind und
     
  • Personen, die am 1.1.2014 das 50. Lebensjahr vollendet haben und für die Dauer von mindestens einem halben Jahr arbeitsunfähig sind.

Die Dauerleistung wird 14 mal jährlich ausbezahlt, die Höhe entspricht einer Pension mit Ausgleichszulage.


Quelle: MA-40 / Stand: 01-01-2023


(Alle Angaben ohne Gewähr.)

 

 

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