Homeoffice – Kann man für ein Arbeitszimmer die Miete anteilig absetzen?

April 8 2020

Kann man für ein Arbeitszimmer die Miete anteilig absetzen?

Für die steuerliche Abzugsfähigkeit muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden. Der als Arbeitszimmer bestimmte Raum muss auch tatsächlich (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt werden.

Erfüllt ein Arbeitszimmer diese Voraussetzung, können Arbeitnehmer die Miete sowie die Betriebskosten anteilig absetzen. Hat der Steuerpflichtige eine Eigentumswohnung bzw. ein Haus erworben, können auch anteilige Finanzierungskosten (Zinsen für Darlehen) und eine anteilige Absetzung für Abnutzung steuermindernd berücksichtigt werden.

 

 


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Stand 08/04/2020

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