Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Mindestsicherung: Revision

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Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten für folgende Zwecke auf Grund der genannten Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

Zweck:

  • Zuerkennung von Leistungen der Wiener Mindestsicherung
  • Zuerkennung von Mietbeihilfe

Es werden nachstehende Registerabfragen und sonstige Abfragen durchgeführt:

  • Zentrales Melderegister
  • Personenstandsregister
  • Fremdenregister
  • Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
  • Arbeitsmarktservice
  • Firmenbuch
  • Gewerbeinformationssystem Austria - GISA
  • EKIS (KFZ-Anfrage)
  • Grundbuch
  • Wohnbeihilfe

Daten werden zu den oben genannten Zwecken an folgende Empfänger weitergeleitet:

  • MA 6 (Auszahlung der Wiener Mindestsicherung)
  • Fonds Soziales Wien (Auszahlung des Taschengeldes)
  • Arbeitsmarktservice Wien
  • Österreichischer Integrationsfonds
  • Sozialministeriumservice
  • Landespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt
  • Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsbehörden
  • Gewerbebehörden
  • Gerichte
  • Finanzämter
  • Träger der Sozialversicherung
  • Bildungsdirektion für Wien
  • Dienstgeberinnen und Dienstgeber
  • Vermieterinnen und Vermieter
  • Wohnbeihilfenbehörde
  • Energielieferanten
  • Dienstleisterinnen und Dienstleister für Energieberatung
  • Kommunikationsdienstleisterinnen und -dienstleister (Servicetelefon)

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Ihre Daten werden spätestens 30 Jahre nach dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Hilfeleistung beendet wurde, gelöscht, sofern gesetzliche Verpflichtungen dieser Löschung nicht entgegenstehen.

Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

  • Auskunft
  • Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung

Einem Antrag auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung oder einem Widerspruch gegen die Verarbeitung kann nur entsprochen werden, wenn diesen Rechten keine zwingenden Rechtsvorschriften entgegenstehen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, können Sie eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde richten.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Ihr Antrag auf Mindestsicherung oder Mietbeihilfe wird abgewiesen.

 

 


Stand: 01-10-2020

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