Im Jänner 2022 werden € 150,- zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe ausbezahlt.
Alle Personen, die im Zeitraum vom 01.11.2021 bis 31.12.2021 für mindestens 30 Tage Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe oder erweiterte Überbrückungshilfe bezogen haben, erhalten diese Einmalzahlung in Höhe von € 150,-.
Tage, an denen jemand aufgrund einer Sperrfrist nach den §§ 9, 10, 11 oder 49 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes keine der oben genannten Geldleistungen erhalten hat, zählen nicht zu diesen Zeiträumen.
Zeiten, in denen jemand Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld, Altersteilzeitgeld, Teilpension, Umschulungsgeld und Übergangsgeld erhalten hat, zählen ebenfalls nicht zu den erforderlichen Tagen.
Dies gilt auch für die sogenannte „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts“, wenn nicht parallel dazu eine der in Frage kommenden Geldleistungen bezogen wurde.
Personen, die zwischen 01.11.2021 bis 31.12.2021 im Anschluss an einen Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe oder erweiterte Überbrückungshilfe Krankengeld für mindestens 32 Tage bezogen haben, erhalten die dritte Einmalzahlung aus der Krankenversicherung.
WIEVIEL Geld wird ausbezahlt?
Die Höhe der dritten Einmalzahlung beträgt € 150,-
Die Einmalzahlung ist pfändbar. Das bedeutet, wenn Exekutionen vorliegen, kann ein Teil der dritten Einmalzahlung einbehalten werden.
Offene Forderungen des AMS werden mit der dritten Einmalzahlung nicht abgedeckt.
Die dritte Einmalzahlung wird auf einen Bezug der genannten Geldleistungen des AMS oder der Mindestsicherung nicht angerechnet.
WAS muss ich tun, um die dritte Einmalzahlung zu bekommen?
Die Auszahlung der dritten Einmalzahlung erfolgt automatisch.
Es muss kein Antrag dafür gestellt werden. Das Geld wird auf Ihre dem AMS bekanntgegebene Zahlungsadresse (also auf Ihr Konto oder mit der Post) ausbezahlt.
WANN bekomme ich das Geld?
Die dritte Einmalzahlung wird im Zuge der Auszahlung der bereits genannten Geldleistungen im Jänner 2022 vom AMS ausbezahlt werden.
Quelle: AMS News Wien / 30-12-2021
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