Wirt wollte Küchenhilfe um Lohn prellen: AK forderte 9.900 Euro nach, die Polizei musste kommen

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    Von Pathfinder
    Wirt wollte Küchenhilfe um Lohn prellen: AK forderte 9.900 Euro nach, die Polizei musste kommen

    Wirt wollte Küchenhilfe um Lohn prellen: AK forderte 9.900 Euro nach, die Polizei musste kommen

    In der AK-Beratung landen immer wieder dreiste Fälle, aber dieses Verhalten schlägt dem Fass den Boden aus. Zuerst streift sich der Restaurantbetreiber die aus Steuergeldern finanzierte Kurzarbeitshilfe ein, das Kurzarbeitsentgelt zahlt er aber ebenso wie hunderte geleistete Arbeitsstunden nicht. Am Ende will er auch noch die Frau bei der Geldübergabe um ihr Geld prellen
    AK-Präsident Andreas Stangl

     

    Linz (OTS) - Fast eineinhalb Jahre arbeitete eine Küchenhilfe in einem Restaurant im Bezirk Eferding. Und das oft mehr als 12 Stunden pro Tag, auch sonntags. Der Wirt meldete sie aber mit deutlich weniger Stunden bei der Sozialversicherung an und bezahlte auch hunderte Arbeitsstunden nicht. Während der beiden Lockdowns seit März 2020 bezog er die Kurzarbeitsförderung aus Steuergeldern, zahlte aber der Küchenhilfe ihr Kurzarbeitsentgelt nicht aus. Und auch, als das Lokal wieder aufsperrte, bezahlte er sie nicht korrekt. Die Frau wandte sich an die AK, der Fall endete mit einem Polizeieinsatz.

     

    Nachdem die Frau eineinhalb Jahre lang unzählige 12- oder gar 14-Stundenschichten hatte, oft auch sonntags, diese aber ebenso wenig bezahlt bekam wie das Kurzarbeitsentgelt während der Lockdowns, wandte sie sich an die AK. Denn auch nach den Lockdowns arbeitete sie täglich acht Stunden im Restaurant, bekam aber nur 100 Euro pro Woche bezahlt. Mit Unterstützung der AK erklärte die betroffene Arbeitnehmerin den vorzeitigen Austritt* und forderte den gesamten offenen Lohn nach.

     

    Wirt trickste die Frau aus – die rief die Polizei zur Hilfe

    Der Wirt bot der Frau eine Nachzahlung von 9.900 Euro an, mit der sie auch einverstanden war. Als es zur Geldübergabe kommen sollte, schickte der Wirt seine Freundin vor. Diese ließ die Küchenhilfe eine Quittung über den Erhalt unterzeichnen und rannte dann mit dem unterschriebenen Zettel und dem Geld davon. „In der AK-Beratung landen immer wieder dreiste Fälle, aber dieses Verhalten schlägt dem Fass den Boden aus. Zuerst streift sich der Restaurantbetreiber die aus Steuergeldern finanzierte Kurzarbeitshilfe ein, das Kurzarbeitsentgelt zahlt er aber ebenso wie hunderte geleistete Arbeitsstunden nicht. Am Ende will er auch noch die Frau bei der Geldübergabe um ihr Geld prellen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl verärgert.

    Die Frau rief die Polizei zur Hilfe. Erst, als diese damit drohte, das Lokal zu schließen und die Freundin des Wirts zu verhaften, kam die Küchenhilfe endlich zu ihrem Geld. Die Freundin des Wirts sah ihr Fehlverhalten ein und händigte schließlich die 9.900 Euro aus.

     

    * Ein vorzeitiger Austritt ist die sofortige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer. Ist ein Arbeitgeber mit der Zahlung von wesentlichen Entgeltbestandteilen in Verzug, ist ein be­recht­igt­er Austritt möglich. Dabei bekommen Arbeitnehmer/-innen alles, was ihnen zustehen würde, wenn die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen und dabei die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin eingehalten hätte: etwa Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung oder eine allfällige Abfertigung. Achtung: Die Gerichte ver­lang­en die exakte Einhaltung von bestimmten Vorgangsweisen und Form­vor­schrift­en. Die AK rät daher, unbedingt im Vorfeld den konkreten Fall in einem Beratungsgespräch mit den AK-Rechts­ex­perten/-innen abzuklären!

     


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