AK gegen das Zwischenparken von Beschäftigten beim AMS: Schon jede dritte offene Stelle ist ein Leiharbeitsplatz

AK gegen das Zwischenparken von Beschäftigten beim AMS: Schon jede dritte offene Stelle ist ein Leiharbeitsplatz
 

AK gegen das Zwischenparken von Beschäftigten beim AMS: Schon jede dritte offene Stelle ist ein Leiharbeitsplatz

  • Diese Praxis, die gerade in der Leiharbeitsbranche gang und gäbe ist, lehnen wir strikt ab
    AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer
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Linz (OTS) - Die Aussagen von Arbeitsminister Kocher belegen, dass er Arbeitslosigkeit überwiegend als individuelles Problem sieht. Er unterstellt Arbeitsuchenden mangelnde Motivation oder zu hohe Ansprüche und ignoriert die strukturellen Probleme des Arbeitsmarktes, wie z. B. dass Betriebe in bestimmten Branchen systematisch Arbeitslosigkeit erzeugen, indem sie Beschäftigte beim AMS zwischenparken. „Diese Praxis, die gerade in der Leiharbeitsbranche gang und gäbe ist, lehnen wir strikt ab,“ sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

 

Bei den wiederholten Verweisen von Minister Kocher auf die vielen offenen Stellen sagt er nicht dazu, dass es sich dabei bei sehr oft um Arbeitskräfteüberlassung bzw. Leiharbeit handelt. So waren in Oberösterreich im September 2021 circa 30.000 offene Stellen verfügbar, wovon rund ein Drittel von Leiharbeitsfirmen angeboten wurden.

 

Beschäftigungsverhältnisse in der Leiharbeit dauern durchschnittlich 231 Tage, also nur etwa halb so lange, wie das durchschnittliche Arbeitsverhältnis. Mehr als 60 Prozent der Überlassungen (= Arbeitseinsätze) sind kürzer als ein Monat. Nach dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses als Leiharbeiter/-in folgt häufig die Arbeitslosigkeit (in 28 Prozent der Fälle) oder ein weiteres Leiharbeitsverhältnis (36 Prozent). Deutlich seltener ist dagegen der Übergang in eine reguläre Beschäftigung (21 Prozent).

 

Leiharbeiter/-innen werden tendenziell nach Ende des Arbeitseinsatzes sofort in die Arbeitslosenversicherung geschoben, sofern sie aufgrund der Kürze der Beschäftigungen überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Dieses Abschieben oder bestenfalls Zwischenparken beim Arbeitsmarktservice ist natürlich einfacher, als die mühevolle Suche nach einer neuen Beschäftigung für die betroffene Person. Genau das wäre allerdings die Kernaufgabe der Leiharbeitsfirmen.

 

AK-Präsident Kalliauer: „In der Leiharbeit müssen endlich jene Spielregeln praktiziert werden, die per Gesetz und Kollektivvertrag gelten. Insbesondere die Praxis, dass das Ende der Überlassung auch gleich zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses führt, gehört abgestellt“. Dadurch werden von den Betrieben sehr hohe Kosten auf die Allgemeinheit abgewälzt und kontinuierlich Arbeitslosigkeit erzeugt. Leiharbeitsfirmen und Beschäftigerbetriebe sind deshalb stärker in die Pflicht zu nehmen, z.B. indem sie das Arbeitslosengeld im ersten Monat der Arbeitslosigkeit selbst tragen. Dies würde zur Senkung der Arbeitslosigkeit beitragen, dem Verursacherprinzip entsprechen und auch zu mehr Fairness zwischen den Branchen bzw. den Betrieben sorgen.

 

Darüber hinaus ist es sozialpolitisch nicht sinnvoll, arbeitsuchende Menschen in unsichere und kurzzeitige Jobs zu drängen. Besser ist es, die Energien darauf zu lenken, Menschen höher zu qualifizieren, damit sie nachhaltigere Integrationschancen in den Arbeitsmarkt haben“, sagt der AK-Präsident.

 


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