Wien. (OTS) - Seit 1.10.2021 gelten für ArbeiterInnen in Hotel- und Gastgewerbe die gleichen gesetzlichen Kündigungsbestimmungen wie für Angestellte. Daher können ArbeitnehmerInnen nicht mehr binnen 14 Tagen gekündigt werden, sondern es müssen mindestens 6 Wochen und mehr eingehalten werden.
„Dass die WKÖ weiterhin auf die schlechteren Kündigungsfristen im Kollektivvertrag pocht und den Tourismus als Saisonbranche abtut, ist schlichtweg Unfug. Der Großteil der Gastronomiebetriebe und Hotels hat ganzjährig geöffnet. Man denke nur an die Fastfood-Restaurants entlang der Autobahnen, das Gasthaus ums Eck, das Stadthotel in Wien oder das Thermenhotel in der Steiermark. Den Beschäftigten einer ganzen Branche wegen ein paar wenigen saisonal betriebenen Skihütten schlechtere Kündigungsfristen aufschwatzen zu wollen, ist unverschämt“, kritisiert Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida.
Der von der WKÖ eingebrachte Feststellungsantrag beim Obersten Gerichtshof sei nur ein weiterer Beweis für die permanente Ablehnungspolitik der Arbeitgebervertreter. „Wir haben mit der WKÖ über eine Lösung für die echten Saisonbetriebe und die Branche verhandelt, aber der Fachverband Hotellerie und Gastronomie sieht eine Änderung im Kollektivvertrag nur als ‚Klarstellung‘ und ‚bloße Formalität‘ an. Nun wird mit juristischen Taschenspielertricks versucht, die Beschäftigten um ihr wohlverdientes Recht zu bringen“, so der vida-Fachbereichsvorsitzende Tusch und betont, dass Arbeitgeber mit den Gewerkschaften sehr wohl vernünftige Regelungen für die Beschäftigten in anderen Saisonbranchen, wie zum Beispiel der Bewachung, abgeschlossen haben.
„Die Arbeitgeber jammern seit Monaten, dass kaum noch Menschen im Tourismus arbeiten wollen. Gleichzeitig wischt die WKÖ als ihre zuständige Interessenvertretung sämtliche Vorschläge für echte Verbesserungen in der Branche vom Tisch“, so Tusch, der unter anderem auf die von der Gewerkschaft vida geforderte Einführung einer Tourismuskasse, aber auch auf längst fällige Verbesserungen im Kollektivvertrag, wie zum Beispiel ein höheres Weihnachts- und Urlaubsgeld, verweist.
Gewerkschaft vida/Öffentlichkeitsarbeit
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