Ab 19. Mai: Testpflicht beim Betreten der AMS NÖ-Geschäftsstellen

Ab 19. Mai: Testpflicht beim Betreten der AMS NÖ-Geschäftsstellen

Ab 19. Mai: Testpflicht beim Betreten der AMS NÖ-Geschäftsstellen

Ab Mittwoch, 19. Mai, gilt für alle, die eine Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) in Niederösterreich betreten möchten: Es ist ein negativer Corona-Test oder ein gleichwertiger Nachweis vorzuweisen. „Die umfassenden Öffnungsschritte bringen ein Ansteigen der sozialen Kontakte und damit auch ein höheres Infektionsrisiko und davor möchten wir alle Beteiligten – KundInnen und MitarbeiterInnen – bestmöglich schützen“, erklärt AMS NÖ-Landesgeschäftsführer Mag. Sven Hergovich.

Einen der folgenden Nachweise benötigen Personen ab 19. Mai, wenn sie eine der AMS NÖ-Geschäfts-stellen betreten wollen:

Antigentest durch geschultes Personal

(max. 48h alt)

PCR-Test

(max. 72h alt)

Impfnachweis

(Stichtag: 1. Impfung + 21 Tage)

Nachweis der Erkrankung

(max. 6 Monate at)

Antikörpernachweis

(max. 3 Monate alt)

 

Mit der Einführung dieser „Zutrittstests“ für die Geschäftsstellen macht das AMS NÖ von seinem Hausrecht Gebrauch.

Dazu der AMS NÖ-Chef: „Es wird in vielen Lebensbereichen zur ‚neuen Normalität‘ gehören, dass man eine Art von Nachweis erbringen muss, auch im AMS NÖ werden wir das so handhaben.

AMS-MitarbeiterInnen mit KundInnenkontakt sind bereits seit Jänner verpflichtet, regelmäßig Tests zu machen. „Wir tragen diese Maßnahmen natürlich mit, weil es uns wichtig ist, dass wir eine sichere Anlaufstelle für unsere KundInnen in diesen schwierigen Zeiten bleiben. Dazu braucht es den Beitrag von beiden Seiten und daher mein Appell an unsere KundInnen: Kommen Sie getestet zu Ihrem AMS-Termin!“

FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin
Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske in den AMS-Geschäftsstellen bleibt unverändert aufrecht. Hier folgt man der bundesweiten Verordnung des Gesundheitsministeriums.

Ergänzend zur Test- und FFP2-Maskenpflicht konnten KundInnenkontakte vielfach erfolgreich auf telefonische oder elektronische Kanäle umgelenkt werden. Dennoch gibt es natürlich weiterhin persönliche Termine. „Regelmäßiges Testen dient unser aller Schutz und ist ein wichtiges Zeichen des Respekts, den wir einander schulden“, so der AMS NÖ-Chef.

Rückfragehinweis für die Redaktion:
AMS NÖ: Mag. Irene Klementschitsch; Tel.: 050 904 300 121


Quelle: AMS-News / NÖ

 

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