Ab Mittwoch, 19. Mai, gilt für alle, die eine Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) in Niederösterreich betreten möchten: Es ist ein negativer Corona-Test oder ein gleichwertiger Nachweis vorzuweisen. „Die umfassenden Öffnungsschritte bringen ein Ansteigen der sozialen Kontakte und damit auch ein höheres Infektionsrisiko und davor möchten wir alle Beteiligten – KundInnen und MitarbeiterInnen – bestmöglich schützen“, erklärt AMS NÖ-Landesgeschäftsführer Mag. Sven Hergovich.
Einen der folgenden Nachweise benötigen Personen ab 19. Mai, wenn sie eine der AMS NÖ-Geschäfts-stellen betreten wollen:
(max. 48h alt)
(max. 72h alt)
(Stichtag: 1. Impfung + 21 Tage)
(max. 6 Monate at)
(max. 3 Monate alt)
Dazu der AMS NÖ-Chef: „Es wird in vielen Lebensbereichen zur ‚neuen Normalität‘ gehören, dass man eine Art von Nachweis erbringen muss, auch im AMS NÖ werden wir das so handhaben.“
AMS-MitarbeiterInnen mit KundInnenkontakt sind bereits seit Jänner verpflichtet, regelmäßig Tests zu machen. „Wir tragen diese Maßnahmen natürlich mit, weil es uns wichtig ist, dass wir eine sichere Anlaufstelle für unsere KundInnen in diesen schwierigen Zeiten bleiben. Dazu braucht es den Beitrag von beiden Seiten und daher mein Appell an unsere KundInnen: Kommen Sie getestet zu Ihrem AMS-Termin!“
FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin
Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske in den AMS-Geschäftsstellen bleibt unverändert aufrecht. Hier folgt man der bundesweiten Verordnung des Gesundheitsministeriums.
Ergänzend zur Test- und FFP2-Maskenpflicht konnten KundInnenkontakte vielfach erfolgreich auf telefonische oder elektronische Kanäle umgelenkt werden. Dennoch gibt es natürlich weiterhin persönliche Termine. „Regelmäßiges Testen dient unser aller Schutz und ist ein wichtiges Zeichen des Respekts, den wir einander schulden“, so der AMS NÖ-Chef.
Rückfragehinweis für die Redaktion:
AMS NÖ: Mag. Irene Klementschitsch; Tel.: 050 904 300 121
Quelle: AMS-News / NÖ
Keine Kommentare.
CARDMAT-NETwork ist eine privat betriebene Plattform.
Wir sind kein Verein oder SÖB-Einrichtung und erhalten auch keine finanzielle Unterstützung oder Förderung und so soll es auch bleiben. Die Umsetzung erfolgt durch 3 ehemalige Unternehmer (Pension) aus dem Bereich EDV.
Wir veröffentlichen diese Daten im Zuge unseres berechtigten Interesses gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO und verfolgen durch eine möglichst umfassende Darstellung der Informationen (öffentlich zugängliche Daten) das Ziel, einen bestmöglichen Service für unsere Nutzer zu bieten.
Die Inhalte unserer Internetseiten werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Auf dieser Website werden allgemeine Informationen angeboten, die keine Rechtsberatung darstellen und auch keine ersetzen können. Wir übernehmen keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zuge der Nutzung dieser Website entstehen könnten.
Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt die AK oder ÖGB
Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung.
Eine Registrierung ist derzeit ausschließlich per Einladung möglich
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)