Am Beginn des zweiten „harten“ Corona-Lockdowns sind in der Steiermark 48.476 Personen ohne Job. AMS-Landesgeschäftsführer Snobe bittet Unternehmen, für ihre Beschäftigten Kurzarbeit zu beantragen. Betroffene können sich via eAMS-Konto oder direkt auf der AMS-Homepage arbeitslos melden.
Weiterhin angespannt präsentiert sich der steirische Arbeitsmarkt zum Start des neuerlichen „verschärften“ Corona-Lockdowns Mitte November: Gegenwärtig sind 41.120 Personen beim AMS arbeitslos gemeldet, damit kamen innerhalb einer Woche 685 Betroffene hinzu (+ 1,7 Prozent). Einschließlich der 7356 Teilnehmer_innen an Schulungen sind damit derzeit 48.476 Steirerinnen und Steirer ohne Job (+ 1,7 Prozent). AMS-Landesgeschäftsführer Karl-Heinz Snobe appelliert an die Unternehmen, für ihre Beschäftigten die Kurzarbeit zu beantragen: „Damit wird weitere Arbeitslosigkeit vermieden und Sie können nach der Krise mit Ihren bewährten Stammkräften durchstarten.“ Für Kurzarbeitsvorhaben mit einem Beginn ab 01.11.2020 können Begehren dabei rückwirkend bis zum Ende des Lockdowns (06.12.2020) eingebracht werden.
Während des Lockdowns bleiben die steirischen AMS-Geschäftsstellen weiter werktags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet – Kund_innen sollen jedoch nur dann persönlich vorbeikommen, wenn sie einen Termin erhalten haben. Da auch die Telefonleitungen stark belastet sind und es zu längeren Wartezeiten kommen kann, ersucht Snobe, vorrangig über das eAMS-Konto mit dem AMS Kontakt aufzunehmen. Betroffene können sich aber auch auf der AMS-Homepage selbst online arbeitslos melden. Das ist auch bis zu drei Wochen vor Ende der Beschäftigung möglich. Bereits seit längerem bereitet sich das AMS Steiermark indes auf die zu erwartende steigende Bauarbeitslosigkeit im Winter vor und kooperiert dafür mit Baufirmen und der Baugewerkschaft. Betroffene Bauarbeiter sollen sich ebenfalls per eAMS-Konto oder mittels eigener, an die Unternehmen versandter Schreiben beim AMS arbeitslos melden – dann ist eine persönliche Vorsprache nicht notwendig.
Die Aus- und Weiterbildungen des AMS für Arbeitslose werden für den Lockdown auf Fernlehre („Distance Learning“) umgestellt. Kurseinheiten, die aufgrund starker praxisorientierter Elemente etwa in Werkstätten nicht online abgehalten werden können, finden weiterhin – unter strengsten Hygienevorschriften – im Präsenzunterricht statt. Eine physische Teilnahme an diesen AMS-Schulungen ist dabei freiwillig.
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