Ein neues Beschäftigungsprojekt von Arbeitsmarktservice und Land Steiermark soll Assistenzpersonal für Besuchskontrollen im Sozial-und Pflegebereich zur Verfügung stellen. Das Projekt startet Anfang Dezember, vorerst wird mit einem Bedarf von 300 dieser Assistentinnen und Assistenten gerechnet.
Binnen weniger Tage haben das Sozialressort des Landes Steiermark und das Arbeitsmarktservice Steiermark ein Beschäftigungsprojekt entwickelt, um Assistenzpersonal für die Ein- und Ausgangskoordination von Besucherinnen und Besuchern und damit verbundene Hol- und Bringdienste in Einrichtungen des Sozial-und Pflegebereichs zur Verfügung zu stellen. „Die neue Corona-Verordnung zur Eindämmung der Pandemie, die seit Dienstag gilt, führt in Einrichtungen und Heimen zu einem strukturierten Besuchermanagement. Diese Kontrollen werden in der Steiermark in Zukunft von Assistenzkräften übernommen. Damit erhalten arbeitslose Menschen einen Job. Das Stammpersonal in diesen Einrichtungen wird entlastet und kann sich seinen eigentlichen Aufgaben widmen", erläutert Soziallandesrätin Doris Kampus.
Das Projekt ist ein Angebot für mehrere Hundert Einrichtungen in der Steiermark. Gestartet wird Anfang Dezember. Vom Sozialressort und dem AMS Steiermark werden für das innovative Arbeitsmarktprojekt insgesamt 5,5 Millionen Euro dafür zur Verfügung gestellt. Vorerst wird mit einem Bedarf von 300 dieser Assistentinnen und Assistenten gerechnet.
Mit der neuen Conora-Verordnung haben Einrichtungen im Pflege- und Sozialbereich die Auflage für ein strenges Besuchermanagement: Registrierung, Gesundheitschecks, Ausgaben von Mund-Nasen-Schutz, Information zu Hygienemaßnahmen, Begleitung in die Besucherzone. Assistenzkräfte sollen dabei das ohnedies stark beanspruchte Stammpersonal von diesen Diensten entlasten. „So treffen wir zwei Fliegen mit einer Klappe, weil wir für diese Aufgabe arbeitslose Menschen vom AMS gewinnen", unterstreicht Soziallandesrätin Doris Kampus, die darauf verweist, dass die Steiermark mit der raschen Umsetzung dieses Modells österreichweit eine Benchmark setzt. Andere Bundesländer ringen noch um eine Lösung für die neuen Kontrollaufgaben.
Das Arbeitsmarktservice Steiermark spricht für den Assistenzdienst gezielt arbeitslose Personen über 50 Jahre und Personen an, die schon über ein Jahr arbeitslos sind. „Diese Assistenzkräfte werden von unseren Regionalgeschäftsstellen gezielt rekrutiert und bei gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten für maximal sechs Monate angestellt. Diese Beschäftigungsprojekte überlassen die Assistenzkräfte an die Einrichtungen des steirischen Pflege- und Sozialbereichs in Form einer gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung", beschreibt Karl-Heinz Snobe, Landesgeschäftsführer des AMS Steiermark, die Vorgangsweise.
Den Einrichtungen des steirischen Pflege- und Sozialbereichs entstehen dadurch keine Personalkosten. Der Projektträger sorgt dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Einrichtungen nahe ihrem Wohnort eingesetzt werden. Die Assistenzkräfte werden auch nach dem Ende der Beschäftigung durch den Projektträger weiterbetreut. Geplant ist das Projekt mit einer Dauer bis zum Mai 2021.
Quelle: AMS-News / 05-11-2020
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