Die Einstellung eines Lehrlings ist eine Investition in künftige personelle Ressourcen, unabhängig von der momentanen Auslastung. Auch finanziell gibt es einige Erleichterungen.
Viele junge Menschen sind derzeit auf der Suche nach einer Lehrstelle. Auch in Phasen der Kurzarbeit können Unternehmen neue Lehrlinge aufnehmen.
Das AMS Wien Jugendliche ist gut vernetzt und unterstützt Unternehmen bei der Lehrlingssuche durch Beratung, Vermittlung, Vorauswahlen und Förderungen. Die Möglichkeit einer Lehrstellenförderung kann während der Kurzarbeit und unabhängig davon in Anspruch genommen werden.
Auch über die Auffüllpflicht der Kurzarbeit kann ein junges Talent den Weg ins Unternehmen finden. Während der Kurzarbeit ist außerdem die Übernahme von Lehrlingen aus der überbetrieblichen Lehrausbildung weiterhin möglich.
Ein neu eingestellter Lehrling kann nicht sofort in die Kurzarbeit wechseln bzw. seine Lehre in der Kurzarbeit starten. Dies ist erst möglich, wenn vorher zumindest für einen Kalendermonat Lehrlingsentschädigung bezahlt wurde.
Falls danach Bedarf besteht, kann für diesen Lehrling später ein eigener Antrag gestellt werden.
Die Lehrlingsentschädigung bleibt dem Lehrling während der Kurzarbeit in voller Höhe erhalten, da die Kurzarbeitsbeihilfe zur Gänze die Lehrlingsentschädigung abdeckt. Dies gilt auch für eine mögliche Verlängerung der Kurzarbeit.
Zeiten, die der Lehrling während der Kurzarbeit in der Berufsschule verbringt, zählen nicht zu den Ausfallstunden und sind weiter zu zahlen.
Bei einer Auflösung des Lehrverhältnisses gelten weiterhin die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes (BAG).
Interessierte Unternehmen melden sich bei ihrer AMS-Beraterin, ihrem AMS-Berater oder kontaktieren das Service für Unternehmen des AMS Wien Jugendliche unter
E-Mail: sfu.jugendliche@ams.at
Tel. +4350-904-970499
Quelle: AMS-News / 09-09-2020
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