Die österreichische Bundesregierung unterstützt arbeitsuchende Menschen mit einer einmaligen Zahlung von € 450,-
Alle Personen, die im Zeitraum vom 01.05.2020 bis 31.08.2020 mindestens 60 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben, erhalten eine Einmalzahlung.
Auch jene Personen, die im angeführten Zeitraum mindestens 60 Tage lang Überbrückungshilfe und erweiterte Überbrückungshilfe bezogen haben, erhalten die Einmalzahlung.
Tage, an denen jemand Krankengeld bezogen hat oder an denen jemand aufgrund einer Sperrfrist nach den §§ 9, 10, 11 oder 49 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes keine der oben genannten Geldleistungen erhalten hat, zählen nicht zu diesem Zeitraum von 60 Tagen!
Zeiten, in denen jemand Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld, Altersteilzeitgeld, Teilpension, Umschulungsgeld und Übergangsgeld erhalten hat, zählen ebenfalls nicht zu den erforderlichen 60 Tagen.
Dies gilt auch für die sogenannte „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts“, wenn nicht parallel dazu eine der in Frage kommenden Geldleistungen bezogen wurde.
Die Höhe der Einmalzahlung beträgt € 450,-
Die Einmalzahlungen sind pfändbar.
Das bedeutet, wenn Exekutionen vorliegen, kann ein Teil der Einmalzahlung einbehalten werden.
Offene Forderungen des AMS werden mit der Einmalzahlung nicht abgedeckt.
Die Einmalzahlung wird auf einen Bezug der genannten Geldleistungen des AMS oder der Mindestsicherung nicht angerechnet.
Die Auszahlung der Einmalzahlung erfolgt automatisch. Es muss kein Antrag dafür gestellt werden. Das Geld wird auf Ihre dem AMS bekanntgegebene Zahlungsadresse (also auf Ihr Konto oder mit der Post) ausbezahlt.
Die Einmalzahlung wird im Zuge der Auszahlung der bereits genannten Geldleistungen im September 2020 ausbezahlt werden.
Quelle: AMS-News
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