Sie wollen eine Arbeit aufnehmen bzw. benötigen zur Sicherung Ihres Arbeitsverhältnisses eine Betreuung für Ihr Kind? Das AMS kann Ihnen eine Kinderbetreuungsbeihilfe (KBH) gewähren.
Katja Gander, Gleichstellungsbeauftragte und Expertin für Vereinbarkeit von Beschäftigung und Beruf im AMS Tirol:
„Die Coronakrise ist speziell für Frauen und Familien eine enorme Herausforderung. Unser Ziel ist, Personen mit Kinderbetreuungspflichten zu unterstützen. Deshalb lade ich Sie ein, sich bei unseren AMS-BeraterInnen über diese Beihilfe zu informieren. Sie erreichen das AMS aktuell am besten telefonisch, per E-Mail oder über das eAMS-Konto.“
Arbeitslos vorgemerkte Frauen und Männer, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen zur Aufnahme einer vollversicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. Personen in einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis zur Sicherung der Beschäftigung, wenn die bisherige Betreuungsvorsorge weggefallen ist, oder sich eine wesentliche Änderung der bisherigen Arbeitszeiten oder Betreuungszeiten ergeben hat, oder eine wesentliche Änderung der familiären Situation oder Verschlechterung der wirtschaftlichen/sozialen Lage des/der Förderwerbers/in eine Betreuungsvorsorge nicht aufrecht erhalten lässt.
Wichtig: Nicht förderbar sind eingespielte bestehende Betreuungsverhältnisse.
Quelle: AMS-NEWS / 14.07.2020
Bundesland: Tirol
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