Wien (OTS) - Erst kürzlich hat Sabrina E. vor dem Arbeits- und Sozialgericht Recht bekommen und ihre Kündigung durch das Parfümerieunternehmen Douglas wurde als gegenstandslos erklärt, weil diese im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsratswahl stand. Gemeinsam mit KollegInnen hatte sie im Sommer 2019 versucht, eine Wahl im Unternehmen zu initiieren. Sabrina hat nach dem Gerichtsurteil angekündigt, sich nun weiterhin für die Gründung eines Betriebsrates im Unternehmen einzusetzen. Nun erfolgte die fristlose Entlassung durch die Geschäftsführung von Douglas, was mit geschäftsschädigendem Verhalten begründet wurde.
„Wir sind fassungslos, dass das Unternehmen zu solchen Methoden greift. Das ist unter jeder Kritik und gefährdet die demokratische Kultur. Wenn es geschäftsschädigend sein soll, sich als MitarbeiterIn öffentlich für die Einsetzung einer gesetzlich vorgesehenen Interessensvertretung auszusprechen, dann ist das eindeutig ein Signal, das die Beschäftigten einschüchtern soll. Offenbar hatte man solche Angst, dass die Initiative Erfolg haben könnte, dass man zu so einem drastischen Mittel greift. Wir werden die Entlassung selbstverständlich gerichtlich anfechten und werden auch alle Möglichkeiten ausloten, wie trotzdem eine Wahl im Unternehmen stattfinden kann. Die Beschäftigten von Douglas fordern wir auf, sich mit uns in Verbindung zu setzen, sollte es zu Einschüchterungen oder anderen Missständen kommen“, so die Vorsitzende der GPA-djp, Barbara Teiber. Sie ergänzt: „Gerade in Zeiten der Corona-Krise braucht es Solidarität und Zusammenhalt, nicht undemokratische Führungsmethoden von vor hundert Jahren.“
Das österreichische Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Kündigung, bei der Fristen einzuhalten sind, und einer fristlosen Entlassung, die bei Vorliegen schwerwiegenden Verfehlungen erfolgen kann und sofort ausgesprochen werden muss.
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