Mindestsicherungsgesetzes bringt entscheidende Verbesserungen für Mindestsicherungsbezieher

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    Von Pathfinder
    Mindestsicherungsgesetzes bringt entscheidende Verbesserungen für Mindestsicherungsbezieher

    Novelle des Mindestsicherungsgesetzes bringt entscheidende Verbesserungen für Mindestsicherungsbezieher*innen

    Wien (OTS) - Die Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes bringt entscheidende Verbesserungen für Mindestsicherungsbezieher*innen: eine automatische Bescheidverlängerung in der Mindestsicherung während der COVID-19 Krise, eigene Mindestsicherungsansprüche für alle bis 25-Jährigen als Teil der Wiener Jugendunterstützung und eine Verbesserung für Menschen mit Behinderung(en).

    COVID-19 Krise und Mindestsicherung
    Alle Bescheide, die ab jetzt bis Ende April ablaufen, werden unbürokratisch um 4 Monate verlängert, ohne dass ein Verlängerungsantrag gemacht werden muss. Das reduziert viele Wege für Mindestsicherungsbeziehende. Sämtliche Unterlagen können nachgebracht werden bzw. per Post oder elektronisch eingebracht werden. Sollte die Situation länger andauern, wird sich diese Möglichkeit verlängern. „Ziel ist es, dass die Zahlungen an MindestsicherungsbezieherInnen ohne Unterbrechung weiter gehen können und sie sich – als besonders vulnerable Gruppe – nicht mit Behördenwegen gefährden müssen. Wir sind auch laufend in politischen Gesprächen, um die Mindestsicherung bestmöglich als Instrument der Armutsbekämfung in der aktuellen Situation zu garantieren“, so die Sozialsprecherin der Grünen Wien, Ursula Berner.

    Wiener Jugendunterstützung und Eröffnung des One-Stop-Shop „U25“
    Gerade jetzt in der Krise ist es besonders notwendig, junge Menschen bei ihrer Suche nach einer Lehre, einer Aus-Bildung oder einem langfristigen Arbeitsplatz zu unterstützen. Deshalb wird Wien noch im Frühjahr den ersten ONE STOP SHOP in Österreich für alle im Alter zwischen 15 und 25 Jahren eröffnen. Alle jungen Erwachsenen ab 18 Jahren können unabhängig, auch wenn sie bei ihren Eltern oder Großeltern wohnen, selbst um Mindestsicherung ansuchen. Sie brauchen keine Unterschrift und Unterlagen der restlichen Familienmitglieder, sondern bekommen selbst Mindestsicherung. In den ersten vier Monaten bekommen sie einen erhöhten Richtsatz. Nehmen sie danach an einer Schulung oder anderen AMS Maßnahme teil bzw. beginnen eine Lehre oder Ausbildung, dann bekommen sie weiterhin der erhöhten Richtsatz.

    „Dies ist ein starkes Signal an alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie werden in Ihrer Selbständigkeit gefördert und erhalten vielfältige Unterstützungsangebote auf Augenhöhe. Gerade in Zeiten wie diesen sind gebündelte Kräfte, wie diese nun die erstmalig in Österreich realisierte gemeinsame Anlaufstelle U25, des AMS und der MA40, extrem wichtig. Alle jungen Wienerinnen und Wiener auf Arbeits- oder Lehrstellensuche finden künftig in dem neuen Haus in Meidling kompetente Hilfe. Kinder und Jugendliche aus schwierigen Verhältnissen haben deutlich größere Schwierigkeiten ihre Schule zu beenden und eine Berufsausbildung zu machen. Genau dafür bieten wir umfassende und multiprofessionelle Unterstützung an. Ziel ist es, ein langfristig eigenständiges Leben führen können“, so Berner.

    Menschen mit Behinderung(en)
    Menschen mit Behinderung(en) werden künftig eine Geldleistung in Höhe von 18% des Ausgleichszulagenrichtsatzes erhalten. Ausgezahlt wird dies als halbjährige Sonderzahlung. Die Umsetzung des Zuschlags für Menschen mit Behinderung erfolgt im Einklang mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz.

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