AMS-Tulln / Stress und sonst nichts

    Mail-Man

    AMS-Tulln / Stress und sonst nichts

    Von Mail-Man

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    Ich wünschte ich könnte eine nettere Bewertung geben kann ich aber nicht habe auch lange mit mir gerungen ob ich das hier veröffentlichen soll, da es negativ auf mich zurück fallen kann..

    Ich hatte dort eine Betreuerin,ihr Tonfall war mir gegenüber immer sehr unfreundlich, herablassend, arrogant, einfach ein Gefühl bekam ich jedes mal vermittelt, bei ihr wie ich wäre ein Mensch zweiter Klasse, den man gnädig erweise gerade nochmal so toleriert, fühlte mich wie ein Stück Dreck.

    Und das jedes mal wenn ich mit dieser Dame sprach und an ihrem Tonfall mir gegenüber, änderte sich nie etwas auch nie die Art, wie ich her abschätzig angesehen wurde.
    Ich bekam von dieser Beraterin immer nur Stellen für die ich gesundheitlich nie in Frage kam, obwohl Befunde beim AMS Tulln dafür immer vorlagen.

    Dann erhielt ich eine neue Beraterin, wozu aber erst ein Gespräch mit der Geschäftsleitung des AMS Tulln notwendig war, was schon einschüchternd genug ist, das man erst soweit gehen muss, für einen Beraterwechsel, wenn man offensichtlich schikaniert wird.

    Zweite Beraterin zwar freundlicher Tonfall, aber die Freundlichkeit blieb nur Anfangs, dann erhöhte sich der Druck das ich mindestens 8 Stellen pro Woche vorlegen sollte, wie ich verzweifelt erwiderte was soll ich tun wenn ich nicht mehr Stellen zum bewerben finde für meinen Beruf? oder allgemein wenig Stellen finde?

    Kommt dann eine Sperre auf mich zu?

    Sie sagte das dann eine Sperre durchaus möglich wäre. Was in dem Fall eine klare Drohung war.
    So das war der zweite Vorfall der eindeutig in Richtung Schikane ging, beim ams Tulln, ich zitiere nun diese Passage aus dem österreichischen Gesetzestext:

    Wie Umfangreich muss die Eigeninitiative sein?

    Fest steht, dass Sie auf jeden Fall Eigenbewerbungen machen müssen: "Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass eine grundsätzliche und nachhaltige Weigerung, auch in Vorheriger Suchbegriff Eigeninitiative eine Beschäftigung zu suchen, im Sinne des § 10 Abs. 1 Z. 4 AlVG zum Verlust des Anspruchs in der dort vorgesehenen Dauer führt, zumal dann, wenn das Gesamtverhalten des Arbeitslosen keinen Zweifel daran lässt, dass seine Anstrengungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Z. 4 AlVG keinesfalls "ausreichend" waren (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 19. September 2007, Zl. 2006/08/0337)." (VwGH 2007/08/0219 RS 1)

    Wenn Sie über die Pflicht informiert worden sind, gesteht Ihnen der Verwaltungsgerichtshof auch keine Nachsicht zu: "Von einem berücksichtigungswürdigen Grund iSd § 10 Abs 3 AlVG kann dann nicht die Rede sein, wenn sich der Arbeitslose auch nach entsprechender Belehrung generell weigert, Eigeninitiative zu entwickeln." (VwGH 2007/08/0219 RS 2)

    Das AMS darf die Latte nicht zu hoch setzen: „Von vornherein aussichtslose Bewerbungen zu verlangen ist nicht zulässig (Krapf/Keul § 9 Seite 24)" (VwGH 2008/08/0137 RS 3). Weiter im Entscheidungstext: "Im Hinblick auf den notorischen Umstand, dass im Zeitraum vom 17. Dezember 2007 bis 9. Jänner 2008 infolge der Weihnachtsfeiertage nur 12 Arbeitstage liegen und überdies (im Hinblick auf die regelmäßig gegebene Witterung in diesem Zeitraum) Bauarbeiten häufig unterbrochen (oder nicht begonnen) werden, wären aber diese Feststellungen zur Beurteilung der Frage notwendig gewesen, ob in diesem Zeitraum Bewerbungen - insbesondere auch persönliche Vorstellungen - überhaupt möglich und nicht von vornherein aussichtslos gewesen wären." (VwGH 2008/08/0137)

    Ich bin und war immer sehr bemüht bei der Jobsuche demzufolge, ist das was mir durchgehend dort passierte, beim Ams Tulln Schikane gewesen.
    Und ich bin heilfroh dort nicht mehr leben zu müssen, denn sonst wäre ich den Schikanen dort erneut wieder ausgeliefert.

     


    Quelle: G-BOT


     

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