AMS-U25 / Hier ist das benutzen des Handy nicht gestattet - Mit welchem Recht können AMS-Mitarbeiter das Jugendlichen am AMS-U25 verbieten

Erstes Mal beim AMS. 

Die Beraterin machte zuerst einen recht freundlichen Eindruck. Als ich - während die Beraterin selbst am PC tippte und NICHT zu mir sprach - mit dem Telefon Notizen machen wollte und einem guten Freund, der mir in diesen Belangen hilft, bezüglich des Inhalts zu schreiben, sodass ich das Beratungsgespräch effizienter nutzen könne wurde die Beraterin allerdings sehr unwirsch.

Als ich ihr - absolut ruhig, friedlich und höflich - erklärte, weshalb ich das Handy weiterhin benutzen möchte, holte sie ihre Kollegin. Fein, hab ich mir gedacht, hoffentlich kann man mit der Kollegin reden; nein, die Kollegin war leider noch schlimmer.

Da die beiden mir offensichtlich nicht zuhören wollten und bereits mehrere Minuten des 15-Minuten-Fensters verplempert hatten, entschloss ich mich, das Handy wie "gewünscht" einzustecken.

Am Ende kam noch die obligatorische Nachfrage, ob ich noch irgendwelche Fragen hätte, worauf ich nur mit "Nein" antworten konnte, da mir ja nicht erlaubt wurde das Handy für "on-the-fly" Informationsbeschaffung zu nutzen.

Man weiß nicht, was man alles nicht weiß - hat diesen beiden gut in die Agenda gepasst, da einseitige Gespräche sicher schneller gehen und weniger anstrengend sind.

 


Quelle: G-BOT 


 

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