AMS-Salzburg LGS / Laut Staatsgrundgesetz Art. 18 StGG ist die freie Berufswahl ein Grundrecht

Um Anspruch auf Sozialleistungen zu erhalten, müssen Sie sich für die unterste Kategorie an Jobs bewerben, die weder Ihren Qualifikationen, persönlichen Fähigkeiten, Wünschen noch Interessen entsprechen. Es geht lediglich darum, miese Stellen im Niedriglohnsektor möglichst schnell zu besetzen. Mehr oder weniger um das, was man gerne als Moderne Lohnsklaverei bezeichnet.

Laut Staatsgrundgesetz Art. 18 StGG ist die freie Berufswahl ein Grundrecht jeden Österreichers. Dieses Recht wird hier eindeutig missachtet. Ja, man müsste Leistungen des AMS ja nicht in Anspruch nehmen (und somit Wohnung und Existenz verlieren). So darf es auf keinen Fall sein. Regelmäßige und ernsthafte Eigenbewerbungen müssen für einen Leistungsanspruch ausreichen, wenn keine passenden Stellenangebote seitens des AMS zur Verfügung stehen.

Menschlicher Umgang auf unterstem Niveau. Es gibt durchaus Mitarbeiter, die sich höflich und wertschätzend verhalten. Diese sind allerdings die Ausnahme. Ich kann die Erfahrung nur teilen, dass man hier tatsächlich als Mensch zweiter Klasse behandelt wird. Es ist frustrierend, dass so etwas in Österreich möglich ist.

Wenn nur ein geringer Teil der Energien, welche investiert werden, um gegen den "Klienten" zu arbeiten für eine konstruktive Stellensuche aufgewandt würden, wäre vieles einfacher. Ich bin mehr oder weniger dazu gebracht worden, auf meine Ansprüche zu verzichten.

Falls Sie auch so negative Erfahrungen in einer ohnehin schon schwierigen Lebenssituation gemacht haben, nehmen Sie es sich bitte nicht zu zu Herzen. Es liegt nicht an Ihnen, sondern an einem mangelhaften und inkompetenten System.

Unter dem Strich ist der ganze Laden eine Zumutung. Es bedarf dringend Reformen und Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit anderen Menschen. Leider kann ich hier das erste mal nur einen Stern vergeben (weniger geht nicht).

 


Quelle: BOT

Neueste Kommentare

Keine Kommentare.