HEUTE.AT / Arbeitsloser vergisst AMS-Hakerl – sofort 600 Euro weg / Parlamentarische Anfrage an Dr. Martin Kocher

Wie in Heute.at vom 17.08.2021 berichtet 

Ein Familienvater aus den Bezirk Horn ärgert sich über das AMS.
Weil er ein Hakerl auf einem Formular vergaß, wurde ihm gleich das Geld gestrichen.

 

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Quelle: Heute.AT / Stand: 17-08-2021


 

    • Dr. Martin Kocher

      Von Dr. Martin Kocher

      Sehr geehrter Herr Präsident,

      die Abgeordneten zum Nationalrat Alois Kainz und weitere haben am 29.09.2021 unter der Nr. 8075/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Arbeitsloser vergisst AMS-Hakerl - sofort 600 Euro weg gerichtet.

       

      Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

      Zur Frage 1

      • Ist Ihnen der oben genannte Fall bekannt?
        Falls ja, wie haben Sie davon erfahren?

      Der genannte Fall wurde mir erst aufgrund der gegenständlichen Anfrage bekannt.

      Zur Frage 2

      • Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass nur, weil der Herr vergessen hat, ein Hakerl zu setzen, er dadurch 15 Tage lang kein Geld vom AMS bekommen hat?

      Im vorliegenden Fall erfolgte die Arbeitslosmeldung im Weg des vom AMS zur Verfügung gestellten elektronischen Kontos für Arbeitsuchende (eAMS-Konto).
      Der Antragsteller hat auch nicht vergessen oder übersehen, das Kennzeichen („Hakerl“) für die Beantragung einer Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung zu setzen. Er hat im Gegenteil ein solches Kennzeichen im Pflichtfeld "Ich nehme zur Kenntnis, dass ich mit dieser Arbeitslosmeldung noch keine Geldleistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz beantragt habe." aktiv gesetzt.

      Unmittelbar nach bzw. unter diesem Pflichtfeld findet sich zusätzlich der Hinweis

      "Stellen Sie gleich nach dem Absenden der Arbeitslosmeldung einen Antrag auf Geldleistungen (z.B. Arbeitslosengeld).".

      Darüber hinaus wird nach dem Absenden der Arbeitslosmeldung die Option "Termin buchen" sowie "Geldleistungen beantragen" angezeigt.

      Die betroffene Person hat auch davon keinen Gebrauch gemacht. Zudem erhielt er am Tag nach der Übermittlung der Arbeitslosmeldung eine Nachricht in sein eAMS-Konto, dass er noch keine Leistung beantragt habe und dies umgehend nachholen möge.

      Das AMS hat somit alle Vorkehrungen getroffen, um eine versehentlich nicht erfolgte oder „vergessene“ Antragstellung im Wege des eAMS-Kontos zu verhindern. Bleiben sämtliche der oben angeführten Maßnahmen zur Sicherstellung einer nach den Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zwingend erforderlichen Antragstellung unbeachtet, kann davon ausgegangen werden, dass sich die betreffende Person voraussichtlich bewusst gegen eine Antragstellung entschieden hat.

      Zur Frage 3

      • Entspricht es in Ihren Augen nicht irgendwie der Logik, dass jeder, der sich beim AMS als arbeitslos anmeldet, auch Geld bekommen möchte?
        o Warum muss man hier erst ein Hakerl setzen, um überhaupt Geld zu bekommen?
        o Gibt es überhaupt irgendwelche Personen, die sich beim AMS als arbeitslos melden und kein Geld bekommen wollen?

      Wie in der Beantwortung zu Frage 2 ausgeführt, werden Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nicht automatisch zuerkannt, sondern sind nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Kunden bzw. der Kundin des AMS mittels des bundeseinheitlichen Antragsformulars zu beantragen.

      Dieses „Antragsprinzip“ liegt auch anderen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu gewährenden staatlichen Leistungen zu Grunde und soll sicherstellen, dass der Behörde bzw. der die Leistung zuerkennenden Stelle sämtliche für die Anspruchsberechtigung notwendigen Umstände und Daten bekannt gegeben werden.

      Betreffend Personen, die sich als arbeitslos melden und kein Geld bekommen wollen, darf beispielsweise auf Lehrstellensuchende ohne bereits zurückgelegte Versicherungszeiten bzw. Personen in einem aufrechten Dienstverhältnis, die sich beruflich verändern wollen und durch die aufrechte Beschäftigung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, hingewiesen werden.

      Zur Frage 4

      • Warum kann man in Fällen wie diesen, die Geldleistung nicht rückwirkend auszahlen?
        o Bitte um Angabe der genauen Gründe.

      Wie ausgeführt unterliegen die Geldleistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz dem Antragsprinzip. Die Geldleistung gebührt nach den gesetzlichen Bestimmungen erst ab dem Tag deren Geltendmachung. Mit der Zuerkennung und dem Bezug der Geldleistung gehen bestimmte Verpflichtungen der die Geldleistung beziehenden Person einher, wie zum Beispiel die Pflicht zur Annahme einer zumutbaren Beschäftigung oder Schulungsmaßnahme oder aber auch die Pflicht zur Einhaltung von Kontrollmeldungen.


      Diese Pflichten können naturgemäß nicht rückwirkend erfüllt bzw. bei deren Nichteinhaltung auch nicht rückwirkend einer Sanktion unterworfen werden. Aus diesem Grund ist eine rückwirkende Zuerkennung und Auszahlung der Geldleistung im Arbeitslosenversicherungsgesetz nicht vorgesehen.

      Eine Ausnahme sehen die Rechtsvorschriften nur für jene Fälle vor, in denen die Unterlassung einer rechtzeitigen Antragstellung auf einem Fehler des AMS beruht, der Amtshaftungsfolgen auslösen kann, wie beispielsweise eine mangelhafte oder unrichtige Auskunftserteilung. Diese Voraussetzungen liegen im gegenständlichen Fall nicht vor.

      Zur Frage 5

      • Gibt es Pläne, die AMS-Meldungen für Arbeitslose weiter zu vereinfachen?
        o Falls ja, welche Pläne gibt es konkret?
        o Falls nein, warum nicht?

      Es ist beabsichtigt, die Antragstellung auf eine Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung direkt in die bestehende eService-Zone des AMS, mit welchem Dienstleistungen über das Internet rund um die Uhr in Anspruch genommen werden können, zu integrieren. Der Antrag kann dadurch Teil der Arbeitslosmeldung werden, sofern die Kundin bzw. der Kunde dies nicht ausdrücklich ausschließt. Dadurch wird die Möglichkeit, eine Antragstellung zu übersehen, nochmals minimiert. Die dafür notwendigen EDV-Änderungen befinden sich bereits im Test und sollen ehestmöglich für alle Kundinnen
      und Kunden des AMS zur Verfügung stehen.

      Univ.-Prof. Dr. Martin Kocher

       


      Wien, am 29. November 2021

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