AMS-Telefontermin - AMS Beraterin zu Arbeitslosen "Wenn Sie sich nicht Impfen lassen wird Ihnen das AL-Geld gesperrt"

Ist es jetzt schon soweit das es eine Anordnung gibt Arbeitslose mit diesen Worten unter druck zu setzten Herr Dr. Johannes KOPF ? 


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe heute mit meiner Beraterin des AMS gesprochen.
Dieses Gespräch war einfach unglaublich.

Ich habe eine seltene Lungenerkrankung das durch die PVA abgesegnet ist. Weiters hab ich Asthma und ein COVID Attest.

Meine AMS Beratung fragte mich tatsächlich wie es aussieht mit einer Impfung.
Worauf ich antwortete das dies eigentlich zurzeit sowieso nicht zur Frage steht da ich da noch in Überlegung bin und Abwarten möchte.

Und dann kam der Satz

Ja aber Risikogruppen die sich nicht impfen lassen werden in Zukunft das Geld gesperrt!

Aber Sie muss sich da sowieso noch Informieren!

Also ich hab geglaubt ich hör nicht richtig!
Dann hab ich Ihr auch erklärt das wir im Lockdown sind und die Situation für mich wegen meiner Erkrankung sowieso schlimm genug ist.

Daraufhin hat sie mich jetzt mit Februar zu einem Kurs zugewiesen... Ich warte jetzt auf die Einladung und muss erst abklären ob es sich da um nen Kurs handelt oder Einzelcoaching.

Weiss nicht wie das derzeitig bei ITWORKS ist .

Aber wenn das ein Kurs ist... ist das gesetzlich gedeckt das sie mich als Risikopatient einfach so in Kurse stecken darf?

Und zu der Meldung mit der Impfung brauch ich glaub ich nicht sagen wie sehr ich erschüttert bin. Wo bleibt bei unserem AMS die Menschenrechts Organisationen?

Eigentlich gehört das in die Öffentlichkeit oder an eine Stelle die Höher sitzt als der Ombudsmann! In die Zeitung möchte ich nicht...

Irgendeine IDEE?

 


Antwort von SONED:
Impfen oder Bezugssperre: "Das war vorerst eine Androhung von ihrer Beraterin, dafür gibt es m.M. noch keine Legalität"
Reden sie mit ihrem Arzt, auf dass diese(r) ihnen eine Risikopatienten-Freistellung für "Zwangs"-Maßnahmen aufsetzt. Fragen sie ihn ob er das macht?
Wenn sie keine Zeitungen damit konfrontieren wollen und höher als zum AMS-Ombudsmann wollen, dann senden sie ev. Beschwerdeschreiben an die AMS-Landesgeschäftsstelle bzw. österreichische AMS-Leitung.
(Ohne Gewähr)


 

    • Spottdrossel

      Von Spottdrossel

      Nachtrag bei Soned.AT 


      Sehr geehrter Herr *,

      wie Sie richtig festgestellt haben, liegt seitens der Bundesregierung und der zuständigen Ministerien keine Information zu einer Impfpflicht in Zusammenhang mit der COVID 19 SARS II Pandemie vor.

      Aus diesem Grund ist es auch dem Arbeitsmarktservice und seinen Mitarbeiter_innen nicht möglich, eine solche Verpflichtung anzuordnen.

      Lassen Sie uns bitte die Namen der von Ihnen erwähnten Arbeitsmarktservice-Mitarbeiter_innen zukommen, damit wir gezielt nachforschen und informieren können.
      Gerne geben wir auch Ihren Impuls zur Informationsweitergabe an die Mitarbeiter_innen des Arbeitsmarktservice, an den zuständigen Fachbereich weiter.

      Mit freundlichen Grüßen
      Herr F.
      AMS Ombudsmann


      Geht doch wenn man an der richtigen Stelle fragt.

      Dennoch stellt sich die Frage ab wann es soweit ist Impfen oder Geld gesperrt.

      Glaubt nicht alles was die AMS Mitarbeiter von sich geben manche denken Sie haben das Gottes-Teilchen geerbt. 

      Die Arbeitslosen können froh sein das es Hr. Moser und seine Seite soned.at gibt. Hoffe die Admin lassen den Beitrag stehen. 

       

      • Pathfinder

        Von Pathfinder

        Das AMS zieht zum Thema COVID-19 an der Sanktionsfront etwas an so kann man jetzt schon bei Testverweigerung 6 Wochen sperre nach sich ziehen.

        Bezugssperre bei Testverweigerung

         

        • Dr. Johannes Kopf

          Von Dr. Johannes Kopf
           
          Zur aktuellen. Diskussion betreffend Impfung bei Jobangeboten: (thread)
           
          Das AMS ist nicht berechtigt, den Impfstatus von Arbeitsuchenden zu erheben.
           
          Aus diesem Grund kann das AMS auch bei Bewerbungsvorschlägen darauf keine Rücksicht nehmen. Nach Rücksprache mit dem Arbeitsministerium teilt das AMS mit, dass in jenen Fällen, in denen ein künftiger Arbeitgeber in zulässiger Weise eine Impfung verlangt (zB im Gesundheitsbereich) und die Beschäftigung aus diesem Grund abgelehnt wird, die Prüfung einer Sanktion gem § 10 AlVG zu erfolgen hat.
           
          Johannes Kopf @JohannesKopf 

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