ACHTUNG bei Rückmeldung aus dem Krankenstand ans AMS und MA40

Offensichtlich greift die MA40 mittlerweile zu rechtswidrigen Methoden, um Mindestsicherungsempfänger zu schikanieren. Es wird selbst in schwierigen Zeiten, wie wir sie aktuell vorfinden, mit aller Härte versucht, Menschen zu zerstören.

Ich war letzte Woche bis Freitag krankgeschrieben, habe natürlich sofort die Kopie der Krankmeldung zur MA40 per E-Mail geschickt.

Heute flattert mir ein Bescheid ins Haus, welcher eine Kürzung beinhaltet, weil ich nicht beim AMS gemeldet sei. Ausgestellt am Montag, sprich einen Werktag nach Ende des Krakenstandes.

Das grenzt an bewusster Schikane, da es schlicht unmöglich ist, gleich am nächsten Werktag alles erledigt zu haben.

Zum einen weil man aktuell kaum bei der AMS Hotline durchkommt und zum anderen hat man für die Gesundmeldung immerhin 7 Tage Zeit.

Ich habe jetzt einen Einspruch abgeschickt und bei der MA40 Hotline um einen Rückruf gebeten. Ich bin sehr gespannt, wie lang ich nun warten darf, bis ich zu meinem Recht komme.

Es ist eine echte Schande, so mit Menschen umzugehen...

Liebe Grüße


Quelle: soned.at (23.10.20)

 

 

    • Mentor-01

      Von Mentor-01

      Ja gut gehandelt, ABER sogleich auch beim AMS ("zurück") melden, haben sie das eh schon getan? unbedingt - und geben das auch gleich der MA40 bekannt!

      Folgendes geben sie in einer ev. Berufung an. Ist dann möglich, wenn sie von der Behörde einen schriftlichen Bescheid über die Kürzung bekommen - diesen verlangen sie - dann erheben sie Beschwerde!

      Info:
      Wann müssen Sie sich nach einer Unterbrechung oder einem Ruhen Ihres Anspruches wieder melden?
      Am besten sofort. Spätestens aber innerhalb 1 Woche, z. B. nach einem Krankenstand. (AMS.at)


      (Ohne gewähr)

      • Mail-Man

        Von Mail-Man

        Die Gesundmeldung ist in der Zwischenzeit natürlich erfolgt und das AMS hat mich laut Hotline rückwirkend für den ersten Tag nach Krankmeldung arbeitslos gemeldet.

        Wie lange es dauert, bis es auch bei der MA40 im System aufscheint, weiß ich nicht, ich habe mal vom AMS gesagt bekommen, dass es rund 1 Tag dauern kann.

        Somit, selbst wenn ich mich Montag gleich um halb 8 bei der AMS Hotline gemeldet hätte (was zurzeit unmöglich ist, da meistens erst gegen Nachmittag die Leitungen weniger überlastet sind), wäre die Gesundmeldung mit großer Wahrscheinlichkeit erst Dienstag bei der MA40 im System gewesen.

        Und Montag bekam ich aber bereits die Kürzung!

        Am Dienstag werde ich nun direkt bei der AMS Hotline eine Bestätigung der Vormerkzeiten anfordern, dann habe ich es schwarz auf weiß, dass ich keinerlei unentschuldigte Lücken in der Arbeitslosenmeldung habe und werde noch mal Druck machen bei der MA40.

        Liebe Grüße 


        Quelle: BOT soned.at / (24.10.20)

        • Mail-Man

          Von Mail-Man

          Offensichtlich ist der MA40 bereits am nächsten Tag (nach Ausstellung des ersten Bescheids) aufgefallen, dass meine Kürzung zu Unrecht verhängt worden ist.

          Heute war nämlich ein neuer Bescheid in der Post, der meine Mindestsicherung in vollständiger Höhe wiederhergestellt hat.

          Ich habe jetzt den Einspruch zurückgezogen, da der erste Bescheid ja bereits wieder hinfällig ist.

          Offensichtlich wurde die Krankmeldung verspätet zum zuständigen Referenten weitergeleitet, der den Fehler dann auch erkannt und gleich rückgängig gemacht hat.


          Quelle: BOT soned.at / (2710.20)

        Neueste Kommentare

        Keine Kommentare.