AMS-Chef Buchinger:
Arbeitszeit soll ab Herbst nur noch um höchstens 50 Prozent reduzieren werden und bei regionalen Shutdowns sollte man besser Epidemiegesetz heranziehen.
Die AK und der ÖGB fordern dabei mindestens 80 Prozent des Letzteinkommens
So sollen Unternehmen die beantragte Kurzarbeit insgesamt nur zur Hälfte abrechnen.
AMS-Chef Dr. Herbert Buchinger ist der Ansicht das nicht mehr als 6 Milliarden gebraucht werden im Budget sind derzeit 12 Milliarden vorgesehen.
Am Montag 21-06-2020 verhandeln Gewerkschaft, Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer über eine Verlängerung der Kurzarbeit über den Herbst hinaus.
Buchinger hat dafür konkrete Vorstellungen.
Die Arbeitszeit sollte dann um höchstens 50 Prozent reduziert werden können, nicht wie derzeit um bis zu 90 Prozent.
Unternehmen, die bis Herbst keine Auslastung von 50 Prozent erreicht haben, müssen sich fragen, ob Kurzarbeit das Richtige für sie ist.
Sie sollten dann besser ihre Personalstände anpassen.
Einen Shutdown wie im März hält der AMS-Chef höchstens auf regionaler Ebene für wahrscheinlich. Betriebe und Mitarbeiter, die davon betroffen wären, könnte man dann - statt Kurzarbeit - über das Epidemiegesetz voll entschädigen.
Demnach sollte man zu dem Modell aus der Finanzkrise 2008/2009 zurückkehren.
AMS Chef Dr. Buchinger ist der Meinung das ab Herbst 2020 die Rückkehr zum Kurzarbeitsmodell von vor Corona und einem Zuschlag der bessere Weg sei.
Bei dem Modell aus der Finanzkrise bekommen Beschäftigte ihren regulären Lohn für die geleistete Arbeit und für die Ausfallsstunden zahlt das AMS einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes von 55 Prozent des Nettogehaltes.
Dieser Betrag solle durch den Zuschlag angehoben werden.
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