Den Antrag auf Wiener Wohnungssicherung Plus können Sie von 04-09-2023 bis 29-02-2024 stellen. Innerhalb dieses Zeitraums könne Sie - unabhängig von der Höhe - nur 1 Antrag stellen.
Heute 04-09-2023 beginnt die Antragsfrist für die Wiener Wohnungssicherung Plus. Ihr erinnert euch: Neben dem Wohnbonus 23 - den man noch bis inkl. 30. September ansuchen kann - und der Wohnunterstützungspauschale übernimmt die Wohnungssicherung Plus Mietrückstände.
Die Wiener Wohnungssicherung Plus ist eine neue Unterstützungsleistung der Stadt Wien, die sich an MieterInnen richtet, die vom Verlust der Wohnung bedroht sind. 70% der Mietrückstände werden von der Stadt übernommen, um den Verlust der Wohnung zu verhindern.
Die Überlegung dahinter ist simpel: Der Verlust einer Wohnung ist volkswirtschaftlich unsinnig und für die Betroffenen persönlich katastrophal. Die Reintegration in den Wohnungsmarkt verursacht im deutlich höhere Kosten als die Wohnungssicherung im Vorhinein.
Das Leid für die Betroffenen, wenn eine Delogierung durchgeführt werden muss, ist eine menschliche Katastrophe, die wir möglichst verhindern müssen – insbesondere, wenn der Grund dafür eine Teuerung ist, für die die Betroffenen am wenigsten können.
Die Wiener Wohnungssicherung Plus kann von allen Angehörigen der Zielgruppe bis inkl. 29. Februar 2024 angesucht werden, ganz unabhängig davon, ob sie im Gemeindebau, in gefördertem oder privatem Wohnbau leben. Dafür stehen vorerst 20 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Zielgruppen der Wiener Wohnungssicherung Plus umfassen jedenfalls Personen ab dem 18. Lebensjahr, die seit mindestens 6 Monaten durchgehend ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben, sich tatsächlich in Wien aufhalten und ihren Lebensunterhalt in Wien bestreiten.
Und: Entweder Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wiener Wohnbeihilfe, der Ausgleichs- oder Ergänzungszulage oder der Arbeitslosenversicherung
haben.
Rückstände ab 400 Euro können übernommen werden.
(Da übernimmt die Stadt dann 280 Euro zum Beispiel. Bei hohen Rückständen über 4.000 Euro ist die Inanspruchnahme eines sozialarbeiterischen Gespräches erforderlich, um eine Förderung zu erhalten.
Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro.
Rückstände darüber werden nicht übernommen. Ein Ansuchen kann in der Förderperiode nur einmal gestellt werden. Die Förderung wird direkt an die Vermieterin/den Vermieter bzw. die Hausverwaltung ausbezahlt.
Detailinformationen zu den Fördervoraussetzungen, das Erfordernis der Inanspruchnahme von Sozialarbeit und die Online-Antragsstellung finden sich unter:
http://wien.gv.at/wohnungssicherung-plus
Wenn Betroffene beim Ausfüllen des Ansuchens Hilfe benötigen oder noch Fragen haben, gibt es das
Servicetelefon: +43 1 4000-8040.
Wer nicht zur Zielgruppe der Wohnungssicherung Plus zählt, kann beim Wohnschirm des Bundes ein Ansuchen auf Übernahme eines Rückstandes stellen:
Quelle: Twitter / Stand: 04-09-2023
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