Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung
für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen.
Den Angehörigenbonus bei Selbst-/Weiterversicherung erhalten Sie amtswegig (keine Antragstellung erforderlich), sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Der Angehörigenbonus wird monatlich in Höhe von 125 Euro ausgezahlt.
Vom Angehörigenbonus wird kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.
Der Angehörigenbonus ist steuerfrei, unpfändbar und wird zB
Der Angehörigenbonus wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt.
Der Angehörigenbonus gebührt pro zu pflegender Person nur einmal.
Auch wenn Sie mehrere Personen gleichzeitig pflegen, können Sie den Angehörigenbonus nur einmal erhalten.
Als nahe Angehörige gelten
Das gilt auch, wenn Sie als pflegende Person zB aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes oder Urlaubes die Pflege vorübergehend nicht wahrnehmen können.
Von überwiegender Pflege spricht man, wenn ein naher Angehöriger die Pflege zum größten Teil erbringt. Die
Inanspruchnahme sozialer Dienste (zB Hilfswerk, Caritas, Rotes Kreuz, Volkshilfe) ist grundsätzlich kein Hindernis für
den Anspruch auf den Angehörigenbonus.
Für die Prüfung des durchschnittlichen monatlichen Netto-Einkommens ist grundsätzlich das Kalenderjahr vor der
Antragstellung heranzuziehen. Dieses darf nicht mehr als 1.500 Euro monatlich betragen.
als Einkommen gelten zB
nicht als Einkommen gelten zB
Vom gesamten Jahres-Bruttoeinkommen sind die Sozialversicherungsbeiträge, Kammerumlage, Wohnbauförderung und die Lohnsteuer oder Einkommensteuer in Abzug zu bringen.
Als durchschnittliches monatliches Netto-Einkommen gilt ein Zwölftel des so ermittelten Betrages, auch dann, wenn im maßgeblichen Kalenderjahr nicht durchgehend ein Einkommen bezogen wurde
Ab der Antragstellung bzw. während der Auszahlung des Angehörigenbonus sind alle Änderungen, die den Bezug bzw. die Fortzahlung des Angehörigenbonus betreffen, innerhalb von vier Wochen zu melden.
Insbesondere ist zu melden:
Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung finden Sie hier:
Informationen zum Angehörigenbonus (62.5 KB)
Quelle: PVA-News / Stand: 20-07-2023
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