Bereits 1992 wurde per Bundesverfassungsgesetz beschlossen, dass die unterschiedlichen Altersgrenzen von weiblichen und männlichen Versicherten für die Inanspruchnahme einer Alterspension ab 1. Jänner 2024 schrittweise angeglichen werden.
Von dieser Regelung sind Frauen betroffen, die ab 1. Jänner 1964 geboren wurden.
Eine im Februar 2023 erfolgte Präzisierung in den Sozialversicherungsgesetzen bewirkt für einige Geburtsjahrgänge eine Änderung des frühestmöglichen Pensionsantrittes für die Alterspension gegenüber der ursprünglichen Regelung.
Die folgende Aufstellung gibt detailliert Auskunft, wann Frauen die Alterspension frühestens in Anspruch nehmen können.
Angleichung des Frauenpensionsalters (63.4 KB)
Durch diese Änderung ist es möglich, dass Informationen der Pensionsversicherungsanstalt (zB Feststellung des Stichtages, Pensionsvorausberechnung) nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Frauen, die aufgrund ihres Geburtsdatums von dieser Änderung betroffen sind, wird empfohlen, sich bezüglich einer neuerlichen Berechnung mit der Pensionsversicherungsanstalt in Verbindung zu setzen.
Der digitale Pensionsantrittsrechner wird derzeit aktualisiert und steht Ihnen so rasch als möglich wieder zur Verfügung.
Quelle: PVA-News / Stand: 03-03-2023
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