Wer darf einkaufen
Im SOMA sind Personen einkaufsberechtigt, die
1. den Hauptwohnsitz in Wien haben und
2. im Monat folgendes maximale Einkommen nicht überschreiten (Einkommensgrenzen 2019):
Im SOMA Neubau werden Einkaufskarten in der Zeit von 10.00 - 13. 00 Uhr (ausgenommen Dienstag) ausgestellt, in den zehn Nachbarschaftszentren des Wiener Hilfswerks nach telefonischer Vereinbarung. Dazu sind folgende Unterlagen mitzubringen: Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen, Einkommensnachweis aller Personen über 18 Jahre (bzw. eine Schulbesuchsbestätigung) und Lichtbildausweis. Bitte beachten Sie, dass es bei der Ausstellung im SOMA Neubau aufgrund von starkem Kundenaufkommen zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Limitierte Einkaufsmengen
Der wöchentliche, maximale Einkaufswert beträgt EUR 30,- für einen Ein-Personen-Haushalt (Summe erhöht sich bei weiteren im Haushalt lebenden Personen). Das Verkaufssortiment hängt von den eingehenden Waren (Überschussproduktionen, Restmengen, Waren mit Verpackungsfehlern, etc.) ab und umfasst die Bereiche: Grundnahrungsmittel, Hygieneartikel und Haushaltswaren (kein Vertrieb von Tabakwaren und alkoholischen Getränken). Die Preisgestaltung ergibt sich aus dem Warenwert und beträgt im Allgemeinen von einem Drittel bis zur Hälfte des Handelspreises.
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Und merkt euch das AMS und die Kurs-Betriebe sind nicht eure Freunde. Seit Vorsichtig mit Aussagen alles wird gegen euch verwendet.
Viel Glück bei der JOB-Suche!
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