Die konkrete Richtlinien für das AMS zum 3G-Nachweis

    Dr. Martin Kocher
    Von Dr. Martin Kocher

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    Die konkrete Richtlinien für das AMS zum 3G-Nachweis.

    In einem Erlass wurde festgelegt für welche Leistungen des AMS 3G gelten soll.

    Ab wann Streichungen des Arbeitslosengeldes denkbar sind.

    Wer sich weigert, wegen 3G einen neuen Job zu suchen, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

     

    Beim AMS gelten selben Regelungen wie am Arbeitsplatz.

     
    Arbeitssuchende, die sich weigern einen 3G-Nachweis zu erbringen, können nicht vermittelt werden und haben daher auch keinen Anspruch das Arbeitslosengeld zu erhalten,
     
    Gilt auch für Schulungen und Bewerbungsgespräche

    Bei Schulungen und Bewerbungsgespräche gilt die 3G-Regel.

    Wer für Schulungstermine keinen 3G-Nachweis erbringt, erhält für diesen Tag kein Arbeitslosengeld. Generelle 3G-Verweigerern bei Schulung kann für 6 Wochen das Arbeitslosengeld eingestellt werden.
    Im Parteienverkehr gilt FFP2-Pflicht

    Bei Bewerbungsgespräche

    • Wer bei Bewerbungsgesprächen keinen Nachweis mitbringt, verliert das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe für 6 Wochen.

    • Bei Wiederholung für 8 Wochen.

    • Für 4 Wochen gibt es kein Arbeitslosengeld, wenn Arbeitsplatz wegen 3G-Regel gekündigt wurde.

    Im Parteienverkehr beim AMS gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

     


    Quelle: Internet News / Stand: 09-11-2021


     

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