Eingelangt am 12.10.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits und Genoss:innen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend datenschutzrechtliche Zulässigkeit des AMS-Projekt JobIMPULS
Eine überaus tiefgehende Nabelbeschau bei AMS-Klient:innen kommt seit 2018 bei zahlreichen bei vom AMS beauftragten Betreuungs- bzw. Trägereinrichtungen zum Einsatz: 272 Fragen sind von Arbeitslosen bei vom AMS beauftragten Betreuungs- bzw. Trägereinrichtungen für das Projekt „Jobimpuls“ ausfüllen. Mittels persönlichem Login-Profil auf der Website der deutschen „Jobnet AG“ ist online ein umfangreicher Fragebogen zu absolvieren. Dabei werden auch überaus suggestive Fragen gestellt und intimste Daten abgefragt – wie zB das Vorhandensein von Geschlechtskrankheiten oder Geburtsfehlern. Experten bezweifelten die gesetzliche Deckung vieler Fragen, sie fanden keine Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung.
Entgegen aller anderslautenden Beteuerungen dürfte es auch den AMS-Klient:innen nicht immer freigestellt worden sein, diesen Fragebogen auszufüllen und zu beantworten. Vor wenigen Tagen teilte nun das AMS mit, einige Fragen des Fragebogens deaktiviert zu haben.
Das so genannte Projekt Jobimpuls läuft bereits seit 2018; damit sollen laut AMS „weitere Ressourcen und Ansatzpunkte für die Beratung“ gewonnen werden. Laut AMS wisse man aber nicht, wie viele AMS-Klient:innen den Fragebogen bereits ausgefüllt haben – obwohl „man alleine 2021 erwarte, 30.000 bis 35.000 Lizenzen (Kostenpunkt pro Lizenz 40€ ) für die „JobIMPULS-Methode“ der Jobnet AG abzurufen“.
Die erhobenen Daten landeten offensichtlich unter dem Klarnamen der ausfüllenden Person bei der deutschen „Jobnet AG“ in Berlin und werden dort ausgewertet. Die Jobnet AG schreibt auf ihrer Homepage: „Wir haben im Herbst des Vorjahres sehr intensiv an einer erfolgreichen Markteinführung gearbeitet......Sehr profitiert haben wir dabei durch die hervorragende Zusammenarbeit mit itworks Personalservice und Beratung, unserem ersten Kunden in Österreich.....Die österreichischen Kooperationspartner – allen voran das Arbeitsmarktservice (AMS) – setzen dabei vor allem auf den Einsatz der JobIMPULS Methode bei renommierten Kurs- und Rehabilitationsträgern des Landes.........Mittlerweile arbeiten wir neben Wien auch in den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg und Vorarlberg mit dem AMS und von ihnen beauftragten Betreuungs- bzw. Trägereinrichtungen zusammen".
Auch wenn nun bereits verschiedene Fragen des Fragebogens deaktiviert wurden, geht es datenschutzpolitisch darum zukünftig sicher zu stellen, derartige Projekte mit gesetzwidrigen Datenverarbeitungen zu verhindern.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehende
Anfrage:
Quelle: parlament.gv.at / Stand: 12-10-2021
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