Schwangere haben weiterhin Anspruch auf Sonderfreistellung.

    Dr. Martin Kocher
    • Entwurf
    Von Dr. Martin Kocher

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    Schwangere haben weiterhin Anspruch auf Sonderfreistellung.

    Mit d Verlängerung bis Ende des Jahres stellen wir sicher, dass werdende Mütter in körpernahen Berufen, die noch nicht die Gelegenheit hatten, sich impfen zu lassen, keinem gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sind.

    Wichtig ist, dass auch die Betriebe, die ihre Mitarbeiterinnen freistellen unverändert Unterstützung erhalten. Die Arbeitgeberinnen & -geber bekommen die Kosten für die Freistellung vollständig rückerstattet.

     


    Quelle: Twitter / 27.09-2021 


     

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