Mit der Neugestaltung der Sozialhilfe werden Anreize zur Zuwanderung in das österreichische Sozialsystem eingedämmt.
Die Neuregelung soll Geld- und Sachleistungen umfassen, die zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes gewährt werden. Um diese Ziele zu erreichen, sind durch die Landesgesetzgebung folgende Maßnahmen vorzusehen:
Folgende Grundsätze sollen gelten:
Redaktion: HELP.gv.at
Stand: 30.11.2018
Anlage
(1) Die Länder stellen dem Bund bzw. einem vom Bund beauftragten Dienstleister Merkmale über die Bezugsberechtigten von Leistungen der Sozialhilfe quartalsweise für das 1. Quartal bis zum 30.6., für das 2. Quartal bis zum 30.9., für das 3. Quartal bis zum 31.12. und für das 4. Quartal bis zum 31.3. des folgenden Jahres im Wege der automationsunterstützten Datenübermittlung zur Verfügung. Dazu gehören:
1. Auf Personenebene:
a) Bereichsspezifisches Personenkennzeichen „Amtliche Statistik“ (bPK-AS)
b) Identifikationsnummer der Haushaltsgemeinschaft
c) Identifikationsnummer der Person
d) Beginndatum der jeweiligen Bezugsperiode
e) Enddatum der jeweiligen Bezugsperiode
f) Gesamtbezugsdauer
g) Geburtsdatum
h) Geburtsort
i) Geschlecht
j) Staatsangehörigkeit der Person (inkl. Staatenlose)
k) Staatsangehörigkeit der leiblichen Eltern
l) Wohnsitzbezirk
m) Stellung der Person in der Haushaltsgemeinschaft
ma) Referenzperson
mb) Partner/in
mc) Kind
md) Sonstige
n) Leistungsbezug des Kindes (ja/nein)
o) Aufenthaltsrechtlicher Status der Person
oa) Asylberechtigt
ob) Subsidiär schutzberechtigt
oc) EWR-Bürger
od) Sonstige
p) Höhe der Leistungen
pa) Geldleistungen
pb) Art und Höhe der Sachleistungen
q) Einsatz der Arbeitskraft der Person
qa) Steht zur Verfügung
qb) Nicht arbeitsfähig (befristet oder unbefristet)
qc) Schüler/in
qd) Lehre
qe) Kinderbetreuung
qf) Angehörigenpflege
qg) Alter (außerhalb des erwerbsfähigen Alters)
qh) Sonstiges
r) Höhe des angerechneten Erwerbseinkommens
s) Höhe der angerechneten AMS-Leistung
t) Höhe des angerechneten Unterhaltes
u) Höhe des angerechneten Kinderbetreuungsgeldes
v) Höhe der angerechneten Pension
w) Höhe der sonstigen angerechneten Einkunftsarten
x) Sanktion aufgrund einer Verletzung des Einsatzes der Arbeitskraft oder Sanktion aufgrund einer Verletzung der Integrationsbemühung
y) Leistung bzw. Vergünstigung zum Arbeitsanreiz
z) Einbezug in die Krankenversicherung
2. Auf Haushaltsgemeinschaftenebene:
a) Identifikationsnummer der Haushaltsgemeinschaft
b) Beginndatum der jeweiligen Bezugsperiode
c) Enddatum der jeweiligen Bezugsperiode
d) Höhe der Leistungen
da) Geldleistungen
db) Art und Höhe der Sachleistungen
e) Höhe der Zahlungen für Lebensunterhalt
f) Höhe der Sachleistungen für ergänzenden Wohnungsaufwand
g) Höhe der Zahlungen für die Krankenversicherung
h) Höhe der Zahlungen für sonstige Krankenhilfe
Keine Kommentare.
CARDMAT-NETwork ist eine privat betriebene Plattform.
Wir sind kein Verein oder SÖB-Einrichtung und erhalten auch keine finanzielle Unterstützung oder Förderung und so soll es auch bleiben. Die Umsetzung erfolgt durch 3 ehemalige Unternehmer (Pension) aus dem Bereich EDV.
Wir veröffentlichen diese Daten im Zuge unseres berechtigten Interesses gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO und verfolgen durch eine möglichst umfassende Darstellung der Informationen (öffentlich zugängliche Daten) das Ziel, einen bestmöglichen Service für unsere Nutzer zu bieten.
Die Inhalte unserer Internetseiten werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Auf dieser Website werden allgemeine Informationen angeboten, die keine Rechtsberatung darstellen und auch keine ersetzen können. Wir übernehmen keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zuge der Nutzung dieser Website entstehen könnten.
Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt die AK oder ÖGB
Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung.
Registrierung ausschließlich per Einladung