Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, Sozialhilfe-Statistikgesetz (104/ME)

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    Gesetzentwurf Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetze, mit dem ein Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) und ein Bundesgesetz über die bundesweite Gesamtstatistik über Leistungen der Sozialhilfe (Sozialhilfe-Statistikgesetz) erlassen werden

     

    Ziele

    • Neugestaltung und bundesweite Harmonisierung der Mindestsicherung/offenen Sozialhilfe (im Folgenden: Sozialhilfe)
    • Stärkere Integration von Bezieherinnen/Beziehern der Sozialhilfe in den Arbeitsmarkt
    • Dämpfung der Zuwanderung in das österreichische Sozialsystem
    • Verbesserung und Neuausrichtung der Statistik zur Sozialhilfe

    Inhalt

    • Schaffung eines Grundsatzgesetzes des Bundes im Bereich des Armenwesens
    • Etablierung von verstärkten Arbeitsanreizen für Bezieher und Bezieherinnen der Sozialhilfe und Qualifizierung
    • Höhere Restriktionen beim Zugang zur (vollen) Sozialhilfe für Neuzugewanderte
    • Etablierung einer neuen Statistik zur Sozialhilfe auf Einzeldatenbasis

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfes

    Mit der Neugestaltung der Sozialhilfe werden Anreize zur Zuwanderung in das österreichische Sozialsystem eingedämmt.

    Die Neuregelung soll Geld- und Sachleistungen umfassen, die zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes gewährt werden. Um diese Ziele zu erreichen, sind durch die Landesgesetzgebung folgende Maßnahmen vorzusehen:

    • Verpflichtung der Länder zur Erfassung und Übermittlung einer Reihe von Daten zu den Bezieherinnen/Beziehern einer Leistung der Sozialhilfe an den Bund, um dadurch die nötige Datentransparenz zu erlangen.
    • Bundesweite Sicherstellung eines wirksamen Kontroll- und Sanktionssystems durch die Landesgesetzgebung. Bei unrechtmäßigem Bezug, zweckwidriger Verwendung der Leistung, Arbeits- und Integrationsverweigerung sowie nachgewiesener Schwarzarbeit sind wirksame Sanktionen, Reduktionen bzw. völlige Einstellung und Rückforderung der Leistung vorzusehen.

    Folgende Grundsätze sollen gelten:

    • Leistungen der Sozialhilfe sind nur Personen zu gewähren, die von einer sozialen Notlage betroffen und bereit sind, sich um die Abwendung, Milderung oder Überwindung dieser Notlage zu bemühen.
    • Sozialhilfeleistungen sind subsidiär und nur insoweit zu gewähren, als der Bedarf nicht durch eigene Mittel des Bezugsberechtigten oder durch zustehende und einbringliche Leistungen Dritter abgedeckt werden kann.
    • Die Leistungen sind von der Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder von aktiven Integrationsleistungen (Integrationsvereinbarung, Wertekurse, Deutschkurse, Kulturtechniken) abhängig zu machen.
    • Leistungen der Sozialhilfe sind als Sachleistungen vorzusehen, soweit durch diese eine höhere Effizienz der Erfüllung der Leistungsziele zu erwarten ist. Leistungen für den Wohnbedarf sind, wenn möglich, in Form von Sachleistungen zu gewähren.
    • Sie sind Personen ohne tatsächlichen Aufenthalt im Bundesgebiet, Asylwerberinnen/Asylwerbern, Subsidiär Schutzberechtigten sowie Ausreisepflichtigen nicht zu gewähren.
    • Für Personen aus Drittstaaten und aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind sie – vorbehaltlich unionsrechtlicher Besonderheiten – erst nach einem fünfjährigen Aufenthalt in Österreich zu gewähren.

    Redaktion: HELP.gv.at
    Stand: 30.11.2018


    Anlage

    (1) Die Länder stellen dem Bund bzw. einem vom Bund beauftragten Dienstleister Merkmale über die Bezugsberechtigten von Leistungen der Sozialhilfe quartalsweise für das 1. Quartal bis zum 30.6., für das 2. Quartal bis zum 30.9., für das 3. Quartal bis zum 31.12. und für das 4. Quartal bis zum 31.3. des folgenden Jahres im Wege der automationsunterstützten Datenübermittlung zur Verfügung. Dazu gehören:

               1. Auf Personenebene:

                    a) Bereichsspezifisches Personenkennzeichen „Amtliche Statistik“ (bPK-AS)

                   b) Identifikationsnummer der Haushaltsgemeinschaft

                    c) Identifikationsnummer der Person

                   d) Beginndatum der jeweiligen Bezugsperiode

                    e) Enddatum der jeweiligen Bezugsperiode

                    f) Gesamtbezugsdauer

                   g) Geburtsdatum

                   h) Geburtsort

                     i) Geschlecht

                     j) Staatsangehörigkeit der Person (inkl. Staatenlose)

                    k) Staatsangehörigkeit der leiblichen Eltern

                     l) Wohnsitzbezirk

                   m) Stellung der Person in der Haushaltsgemeinschaft

                        ma) Referenzperson

                        mb) Partner/in

                        mc) Kind

                        md) Sonstige

                   n) Leistungsbezug des Kindes (ja/nein)

                   o) Aufenthaltsrechtlicher Status der Person

                         oa) Asylberechtigt

                        ob) Subsidiär schutzberechtigt

                         oc) EWR-Bürger

                        od) Sonstige

                   p) Höhe der Leistungen

                         pa) Geldleistungen

                        pb) Art und Höhe der Sachleistungen

                   q) Einsatz der Arbeitskraft der Person

                         qa) Steht zur Verfügung

                        qb) Nicht arbeitsfähig (befristet oder unbefristet)

                         qc) Schüler/in

                        qd) Lehre

                         qe) Kinderbetreuung

                         qf) Angehörigenpflege

                        qg) Alter (außerhalb des erwerbsfähigen Alters)

                        qh) Sonstiges

                    r) Höhe des angerechneten Erwerbseinkommens

                    s) Höhe der angerechneten AMS-Leistung

                    t) Höhe des angerechneten Unterhaltes

                   u) Höhe des angerechneten Kinderbetreuungsgeldes

                   v) Höhe der angerechneten Pension

                   w) Höhe der sonstigen angerechneten Einkunftsarten

                    x) Sanktion aufgrund einer Verletzung des Einsatzes der Arbeitskraft oder Sanktion aufgrund einer Verletzung der Integrationsbemühung

                   y) Leistung bzw. Vergünstigung zum Arbeitsanreiz

                    z) Einbezug in die Krankenversicherung

               2. Auf Haushaltsgemeinschaftenebene:

                    a) Identifikationsnummer der Haushaltsgemeinschaft

                   b) Beginndatum der jeweiligen Bezugsperiode

                    c) Enddatum der jeweiligen Bezugsperiode

                   d) Höhe der Leistungen

                         da) Geldleistungen

                        db) Art und Höhe der Sachleistungen

                    e) Höhe der Zahlungen für Lebensunterhalt

                    f) Höhe der Sachleistungen für ergänzenden Wohnungsaufwand

                   g) Höhe der Zahlungen für die Krankenversicherung

                   h) Höhe der Zahlungen für sonstige Krankenhilfe

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