Schneller Thread zur Mindestsicherung.
Sozial- & Arbeitsmarktpolitik hat im Grunde zwei große Ziele:
Theorie alleine reicht nicht. Es muss in der Praxis wirken.
Was für uns immer klar war:
Um MindestsicherungsbezieherInnen in Beschäftigung zu bringen, ist volkswirtschaftlich gescheit. Es geht vor allem um menschliche Würde. Alle haben das Recht, einer Arbeit nachzugehen und in der Gesellschaft teilzuhaben.
Gut, dass es in Wien keine Kürzung der Mindestsicherung gibt, ist eh allen klar. Das brauche ich hier nicht ausführen, denke ich. Es geht allein darum, Instrumente wirksamer umzugestalten. Von Theorie haben Betroffene nämlich nichts, wenn es nicht wirkt.
Der Beschäftigungsbonus ALT hatte leider keinen relevanten Arbeitsmarkteffekt und hat sich in der Form leider nicht bewährt. In den letzten drei Jahren wurde er pro Jahr von nur 60 (in Worten: sechzig) Wienerinnen und Wienern in Anspruch genommen.
Ein wirksamer Beschäftigungsbonus muss größer sein und mehrere tausend MindestsicherungsbezieherInnen motivieren, sonst bleibt er ein Papiertiger. Daher führen wir die Adaptierung durch, wie sie im Regierungsübereinkommen mit @NeosWien vereinbart ist.
Dafür schaffen wir einen Beschäftigungsbonus NEU.
Gerade jetzt müssen wir alle Instrumente nutzen, auch wenn es hier um „kleine“ Beträge geht. Mit dieser Novelle wird sichergestellt, dass künftig alle Steuergutschriften in vollem Umfang bei den Betroffenen ankommen.
Durch die Novelle der Mindestsicherung wird auch gesetzlich verankert, dass alle COVID-19-Bonuszahlungen an Erwerbstätige in der Mindestsicherung von der Anrechnung in der Mindestsicherung ausgenommen werden.
Maßgeschneiderte Betreuung (Case Management) ist effektiver als Orientierungsphase. Seit Jänner 2021 ist U25 Antwort von AMS Wien und Stadt Wien, um Jugendliche und junge Erwachsene rasch in eine Beschäftigung oder Ausbildung zu bringen.
Die Strategie von AMS und Stadt Wien ist, von Tag 1 gemeinsam an diesem Ziel zu arbeiten. Erfahrung aus der Praxis war, dass mit der allgemeinen Orientierungsphase wertvolle Zeit verloren ging, und eine Verfestigung in der Mindestsicherung wahrnehmbar war.
Die grundbücherliche Sicherstellungsfrist (betrifft den Vermögenszugriff in der Mindestsicherung), wird von 6 Monaten auf 3 Jahre ausgeweitet. Ebenso wird der Vermögensfreibetrag auf das Regelungsniveau des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes angepasst.
Insgesamt macht es Sinn, sich bei Armutsbekämpfung und Beschäftigungspolitik auch einmal aus der Theorieblase herauszutrauen und in die Praxis hineinzuschauen. Die Evaluierung zeigt, dass die Beschäftigungseffekte zu gering sind.
Jetzt verbessern wir das.
Quelle: Mario Dujaković / @mariodujakovic auf Twitter
Mediensprecher von Stadtrat Peter Hacker
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