Ab Dienstag, den 30. Juni 2020 werden Anliegen im Zusammenhang mit der Wiener Mindestsicherung für Wienerinnen und Wiener an neuen Standorten entgegengenommen und bearbeitet. Aufgrund der Umstellung sind die Wiener Sozialzentrumsstandorte am 29. Juni 2020 für den KundInnenverkehr geschlossen. Für Rückfragen dazu und allen weiteren Anliegen zur Wiener Mindestsicherung steht auch das Servicetelefon der Abteilung unter 01/4000-8040 an Werktagen von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Die neuen Zuständigkeiten finden sich auch online unter: https://www.wien.gv.at/kontakte/ma40/
Die neuen Zuständigkeiten der Standorte der Magistratsabteilung 40 der Stadt Wien ab 30. Juni 2020:
zuständig für den 13., 14., 15., 16., 17., 18. und 19. Bezirk
Linke Wienzeile 278, 1150 Wien
E-Mail: post-rg1@ma40.wien.gv.at, Fax: 4000-99-15400
zuständig für den 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9. und 20. Bezirk
Walcherstraße 11, 1020 Wien
E-Mail: post-rg2@ma40.wien.gv.at,
Fax: 4000-99-02400
zuständig für den 10., 12. und 23. Bezirk
Lemböckgasse 61, 1230 Wien
E-Mail: post-rg3@ma40.wien.gv.at,
Fax: 4000-99-23400
zuständig für obdachlose Personen, Wohnungssicherung,
Energieunterstützung und Dauerleistungen
Erdbergstrasse 228, 1110 Wien
E-Mail: post-rg4@ma40.wien.gv.at,
Fax: 4000-99-11400
zuständig für den 11., 21. und 22. Bezirk
Beatrix-Kempf-Gasse 2, 1220 Wien
E-Mail: post-rg5@ma40.wien.gv.at,
Fax: 4000-99-22400
zuständig für 18 – 24 Jährige (bis zum 25. Geburtstag)
Lehrbachgasse 18, 1120 Wien,
E-Mail: post-rg6@ma40.wien.gv.at,
Fax: 4000-99-12400
Die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) ist mit ihren regionalen Stabdorten und der Servicestelle in TownTown (1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 8) die Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wien bei sozialen und finanziellen Problemen. Als zentrale erste Anlaufstelle für soziale Anliegen steht das MA 40-Servicetelefon unter 4000-8040 zur Verfügung.
In den regionalen Sozialzentren betreuen ReferentInnen und SozialarbeiterInnen fachlich interdisziplinär die Bezieherinnen und Bezieher der Wiener Mindestsicherung. Im Sozial- und Gesundheitsrecht werden wesentliche legistische und behördliche Bewilligungs- und Aufsichtsfunktionen wahrgenommen. Die MA 40 bewilligt die Inbetriebnahme von Krankenanstalten, Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen sowie Apotheken und veranlasst regelmäßige Qualitätskontrollen in diesen Einrichtungen.
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