Der Nationalrat hat am 15.3.2020, in seiner Sondersitzung die gesetzliche Grundlage für ein neues COVID-19-Kurzarbeitsmodell beschlossen.
In Abstimmung mit den Sozialpartnern arbeiten wir im AMS aktuell an einer neuen Förderrichtlinie, einem adaptierten Antragsformular und einer EDV-technischen Unterstützung. Bereits vorliegend ist ein mit dem Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend gemeinsam entwickeltes Dokument zu den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der neuen COVID-19-Kurzarbeit.
Hier finden Sie das Dokument zum Download.
UPDATE: 17-04-2020
Stand 31.03.2020. Wesentliche Änderungen zur Version AMF-01KUA-03/20a:
In die Verpflichtungserklärung wurde aufgenommen, dass eine Änderung der im Begehren angegebenen Bankverbindung nur mit Zustimmung der kontoführenden Bank zulässig ist. Dadurch soll die Möglichkeit einer Vorfinanzierung durch die Bank erleichtert werden. Weiters wurde zur Betrugsprävention verdeutlicht, dass z.B. auch Vor-Ort-Kontrollen möglich sind.
UPDATE: 2020-03-17
Das Corona-Kurzarbeitsmodell wird jetzt noch attraktiver.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden ab dem 1. Tag übernommen.
Hoffentlich führt das zu einen Umdenken bei den Betrieben und die Kündigungen können gestoppt werden.
Unternehmen dürfen wir aktuell darum ersuchen:
Wir werden uns möglichst rasch und bestmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Bitte um Verständnis, wenn die Erreichbarkeit am Montag irgendwo nicht sofort klappt.
Wir haben derzeit sehr, sehr viele Anfragen.
Vielen herzlichen Dank.
Ihr Arbeitsmarktservice
Quelle: AMS / 03/15/2020
Eine Information des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf der zwischen den Sozialpartnern getroffenen Vereinbarungen. Die eingereichten Kurzarbeitsanträge werden umgehend bearbeitet.
Das AMS arbeitet mit Hochdruck an der notwendigen technischen Umstellung vom bisherigen Kurzarbeitsmodell auf das neue Modell.
Was ist die „Corona Kurzarbeit“
Was ist das Ziel der Kurzarbeit?
Ist Kurzarbeit für alle Unternehmen möglich?
Kurzarbeit ist für Unternehmen unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße und unabhängig von der jeweiligen Branche möglich.
Was sind die Schritte, wenn ein Unternehmen Kurzarbeit plant?
Wie ist der Erstkontakt mit dem AMS möglich?
Der Erstkontakt mit dem AMS kann per Mail oder telefonisch erfolgen.
Welche Informationen werden vom AMS benötigt?
Kann die Arbeitszeit auch auf 0 Stunden reduziert werden?
Muss der Arbeitnehmer seinen gesamten Urlaub und sein gesamtes Zeitguthaben verbrauchen?
Wie viel Geld bekommt der Arbeitnehmer? Wie hoch sind die Nettoersatzraten?
Die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS bemisst sich am Nettoentgelt des Arbeitnehmers vor Kurzarbeit und garantiert ein Mindesteinkommen:
Bis zu € 1.700,- Bruttoentgelt beträgt das Entgelt 90% des bisherigen Nettoentgelts.
Bis zu € 2.685,- Bruttoentgelt beträgt das Entgelt 85% des bisherigen Nettoentgelts.
Bis zu € 5.370,- Bruttoentgelt beträgt das Entgelt 80% des bisherigen Nettoentgelts.
Muss der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?
In den Pauschalsätzen des AMS sind auch die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge enthalten. Die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers bemessen sich aber am Entgelt vor Kurzarbeit. Im neuen Kurzarbeitsmodell werden auch diese erhöhten Beiträge ab dem vierten Monat vom AMS übernommen.
Wie schnell kann das Kurzarbeitsmodell vereinbart werden?
Die Sozialpartner haben zugesagt, ab Abschluss der Gespräche auf betrieblicher Ebene (Vorliegen einer unterschriftsreifen Betriebsvereinbarung/Einzelvereinbarung) eine Sozialpartnervereinbarung innerhalb von 48 Stunden zu ermöglichen.
Wie lange ist die Förderdauer?
Zunächst drei Monate, bei Bedarf kann das Modell um weitere drei Monate verlängert werden.
Kann der Arbeitgeber Mitarbeiter während Kurzarbeit kündigen?
Wie lange muss der Arbeitgeber Mitarbeiter nach der Kurzarbeit behalten?
Der Arbeitgeber ist laut Sozialpartnereinigung verpflichtet, während Kurzarbeit und bis zu einem Monat nach Ende der Kurzarbeit den Beschäftigtenstand aufrechtzuerhalten. Bei besonderen Verhältnissen ist über den Entfall der Behaltefrist zu verhandeln.
Eine Information des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend / 15/03/2020
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Wir sind kein Verein oder SÖB-Einrichtung und erhalten auch keine Finanzielle Unterstützung oder Förderung und so soll es auch bleiben. Die Umsetzung erfolgt durch 3 ehemalige Unternehmer (Pension) aus dem Bereich EDV. Sie finden derzeit alle AMS-Standorte und Betriebe die vom AMS Beauftragt werden (ca. 500 Gruppen) und andere wichtige Organisationen rund um den Arbeitsmarkt.
Und merkt euch das AMS und die Kurs-Betriebe sind nicht eure Freunde. Seit Vorsichtig mit Aussagen alles wird gegen euch verwendet.
Viel Glück bei der JOB-Suche!
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