Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat im ersten Halbjahr deutlich mehr Sanktionen gegen Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe verhängt.
Insgesamt waren es 71.634 Sperren, 17 Prozent mehr als in den ersten sechs Monaten 2018, bestätigte das AMS .
Etwas mehr als 29.500 Sanktionen (plus 11.540) gab es laut AMS, weil eine Arbeit oder Schulung verweigert bzw. vereitelt wurde. Davon entfielen insgesamt rund 11.700 auf tageweises unentschuldigtes Fernbleiben bei Schulungen, um fast 7.200 mehr als im ersten Halbjahr.
Bei den Sanktionen wegen unentschuldigten Versäumens eines AMS-Termins gab es einen Rückgang um rund 6,4 Prozent auf mehr als 26.600 Fälle.
Wartefristen wegen Lösung des Dienstverhältnisses gab es in mehr als 15.000 Fällen (plus 3,4 Prozent). Das AMS verzeichnete weiters 387 Ablehnungen/Einstellungen mangels Arbeitswilligkeit (plus 95 Prozent).
Hauptgründe für den Anstieg sind laut AMS eine konsequentere Rückmeldung der Schulungsträger wegen tageweisen Fehlens bei Schulungen, mehr Vereitelungen der Arbeitsaufnahme durch die vielen freien Stellen, eine starke Arbeitskräftenachfrage im ersten Halbjahr sowie deutlich verstärkte Aktivitäten des AMS im Bereich der überregionalen Arbeitsvermittlung.
Im Gesamtjahr 2018 war die Zahl der insgesamt verhängten Sanktionen um fast ein Fünftel auf 133.420 gestiegen.
Das AMS sperrt bei Job- oder Schulungsverweigerung das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen.
Bleiben Arbeitslose dem vereinbarten AMS-Termin unentschuldigt fern, kann das AMS das Arbeitslosengeld bis zur nächsten Kontaktaufnahme kurzzeitig streichen.
red, ORF.at
6. November 2019
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