Sich über den AMS Algorithmus aufzuregen oder protestieren ist natürlich Pflicht und Aufgabe derer die sich um Datenschutz und Diskriminierung kümmern. Aber das wird keinem helfen den es betrifft. Vielmehr sollte sich jeder darum kümmern welche Daten das AMS zur berechnen hat.
Jeder Arbeitslose hat das recht 1-mal pro Jahr Auskunft zu den Daten vom AMS zu erhalten.
Das dazu benötigte Formular wird hier zum Download bereitgestellt.
Überprüfen Sie nach Erhalt der Daten die Ihnen das AMS zusendet alles und veranlassen Sie das AMS ihren Daten zu korrigieren sollten diese nicht dem Stand entsprechen.
Wenn das AMS schon einen Algorithmus verwendet so sollten die Daten zumindest den Korrekten stand aufweisen. Dies ist schon deshalb sehr wichtig da es davon abhängt ob und welchen Kurs Sie vom AMS gefördert bekommen.
Die Korrektur können Sie beim nächsten Termin am AMS mit Ihrem Berater durchführen.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit stelle ich gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, DSGVO) einen Antrag auf Auskunft über meine personenbezogenen Daten.
Diese Auskunft soll all jene Daten enthalten, die das AMS selbst erhebt, jedoch auch solche, die das AMS für die Erfüllung seiner Aufgaben und rechtlichen Verpflichtungen von anderen Rechtsträgern (wie beispielsweise dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger, ZMR, Finanzämter, PVAs, BMI, usw.) erhält.
Insbesondere interessiert mich, welche meiner persönlichen Daten zur Erstellung eines statistischen Modells zur Kategorisierung von Arbeitslosen verwendet werden bzw. wurden, sowie an wen und in welcher Form diese Daten weitergegeben wurden und wie meine Einstufung im endgültigen Modell aussieht. Ich verlange, dass diese Auskunft so vollständig wie möglich erteilt wird.
AntragstellerIn:
Name:
Adresse:
PLZ/Ort:
E-Mail:
Sie sind verpflichtet, mich innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zu informieren, welche Maßnahmen Sie getroffen haben. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. Sie haben mich innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über eine Fristverlängerung, zusammen mit den Gründen für die Verzögerung, zu informieren. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie auf den Antrag nicht eingehen müssen, so haben Sie mich spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Gründe dafür und über die Möglichkeit, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen zu informieren. Ich wünsche auf elektronischem Weg unterrichtet zu werden.
Zur Bestätigung meiner Identität lege ich eine Ausweiskopie bei.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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