Volksbegehren Notstandshilfe

    System
    Von System

    0/5 Sterne (0 Stimmen)

    Volksbegehren Mindestsicherung

    Die Abschaffung der Notstandshilfe drängt arbeitslose Menschen in die Mindestsicherung. Diese ist im Gegensatz zur Notstandshilfe mit existenzbedrohenden Auflagen verbunden. Daher sagen wir:

    Nein zur Abschaffung der Notstandshilfe und damit verbundener Existenzbedrohung!

     

    Begründung

     
    Mit der Abschaffung der Notstandshilfe muss nach Ablauf des Arbeitslosengeldes Mindestsicherung beantragt werden um überleben zu können. Bevor dieses jedoch genehmigt wird, muss bisher Erspartes, das im Erwerbsleben als Notgroschen zurückgelegt wurde bis auf einen kleinen Teil verbraucht werden. Zudem wird nach sechs Monaten Mindestsicherungsbezugs auf das Eigentum zurückgegriffen. Wohnung oder Haus werden grundbücherlich belastet. Zur Belastung der Arbeitslosigkeit ist damit auch noch die Angst um den Verlust des Eigentums verbunden. Was man sich jahrelang schwer erspart hat, droht nun vereinnahmt zu werden. Arbeitslose Menschen stehen als Sozialschmarotzer da und als Arbeitsunwillige.

    Ich bestreite nicht, dass es "schwarze Schafe" gibt, aber die meisten Arbeitssuchenden leiden sehr unter ihrer Situation. Unzählige Bewerbungen, zumeist ohne Antwort. Für Menschen über 50, eventuell auch noch mit gesundheitlichen Einschränkungen wird die Arbeitssuche zum verzweifelten Kampf. Dann noch die Gewissheit zu haben, dass auf persönliches Eigentum zurückgegriffen wird, macht die Situation oft hoffnungslos.

    Aus dieser Spirale der Angst kann kein Selbstbewusstsein und keine Motivation entstehen, um sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Politiker die solche Gesetze ins Leben rufen, sollten sich die Mühe machen, mit Betroffenen zu diskutieren, um sich in deren Lage zu versetzen. Nicht jeder Mensch hat das Glück, gesund und gut situiert zu sein und nicht alles ist selbstverschuldet. Durch viele Faktoren, die nicht immer beeinflussbar sind, kann das Leben leicht aus dem Ruder geraten.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Thomas Eireiner aus Telfs

     Frage an den Initiator

     
     

     

    Lieb Unterstützerinnen und Unterstützer 

    Information: Ab der 2 Phase des Volksbegehrens (Einleitungsantrags) wird es einen umfangreicheren Text geben. Hier ist der Text als Vorschau.


    Begründung

    Die Regierung hat sich vorgenommen die Notstandshilfe abzuschaffen, so steht es auch im Regierungsprogramm: „Arbeitslosengeld neu, degressive Gestaltung der Leistungshöhe mit klarem zeitlichen Verlauf und Integration der Notstandshilfe“. Von einer Abschaffung wären viele Menschen betroffen, die wiederum von der Regierung in die Mindestsicherung (Sozialhilfe Neu) gedrängt werden. Sobald jemand künftig keinen Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung mehr hat, bleibt ihm nur mehr die Mindestsicherung (Sozialhilfe Neu) als letztes soziales Netz übrig.

    Der Unterschied ist vor allem, dass das erste eine Versicherungsleistung und das zweite eine Fürsorgeleistung ist. Wenn die Notstandshilfe abgeschafft wird, ist dies in der Zweiten Republik erstmals ein historischer Systembruch. Verfassungsrechtlich ist dieses Vorhaben durchaus heikel, da in erworbene Versicherungsansprüche nicht so einfach eingegriffen werden kann. Experten warnen sogar vor einer Abschaffung der Notstandshilfe. Im Rahmen der sozialen Sicherheit bildet die Arbeitslosenversicherung einen eigenen Zweig. Es werden Betrags- und Versicherungsleistungen erfasst, bei der Arbeitslosenversicherung handelt es sich also um eine Pflichtversicherung, für unselbstständige Arbeitnehmer, allerdings haben auch Selbstständige, „neue“ Selbstständige und freie Dienstnehmer die Möglichkeit, sich gegen das Risiko Arbeitslosigkeit zu versichern. Die Arbeitslosenversicherung wird durch den Versicherungsbeitrag finanziert, der je zu Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird. Weiter ist es für langzeitbeschäftigungslose Personen auch ungleich schwerer, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Hier greifen die Unterstützungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik wie Vermittlung, Qualifizierung und das zur Verfügung stellen von Arbeitsplätzen auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt.



    Die Folgen sind: 

    • Bevor man Mindestsicherung (Sozialhilfe Neu) bekommt, muss man erst sein Erspartes bis € 5300,-- aufgebraucht haben.
    • Auf Eigentum wird nach ca. 3 Jahren zugegriffen, ein Auto ist nur erlaubt wenn man es für die Arbeit benötigt.
    • Die Zeiten in denen man Mindestsicherung bezieht werden auch nicht zur Pension angerechnet. 
    • Ab Juli 2018 trat der im Oktober 2017 gefasste Beschluss zur Gesetzesänderung in Kraft, wonach die Anrechnung des Partnereinkommens auf die Höhe der Notstandshilfe entfällt. Bei der Mindestsicherung (Sozialhilfe Neu) ist dies jedoch nicht der Fall. Für die Betroffenen ist es somit eine Existenzbedrohung und eine soziale Ausgrenzung.In Deutschland wurde mit Hartz-IV der Arbeitsmarkt dereguliert, mit Sanktionen für Menschen weiter verschärft und eine gesetzliche Regelung für Ein-Euro-Jobs geschaffen. Dadurch wurde dort der Niedriglohnsektor ausgebaut. In Deutschland wird schon diskutiert ob Hartz-IV der richtige Weg war.Politiker, die solche Maßnahmen in Österreich ergreifen, um Menschen noch mehr in die soziale Ausgrenzung und Armut zu befördern, sind fehl am Platz. Arbeitslose und Notstandshilfebezieher haben schon genug zu kämpfen mit Ihrer momentanen Situation. Einige Menschen sind von Arbeitslosigkeit betroffen und in einer demokratischen Gesellschaft sollten auch diesen faire Chancen eröffnet werden, zum Wohle des sozialen Friedens in Österreich.

      Deswegen jetzt erst recht eine Unterstützungserklärung, am Gemeindeamt oder Bezirksamt machen.

      Oder Online:

      citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger?fbclid=IwAR2vTLx74FazG0vQr_oyUlU0BIEvdIOclnRqirKUlop_9-2LHetH8D8SA5M

      Danke und LG 
      Weghofer Hans und Eireiner Thomas 

     

     


    Neueste Kommentare

    Keine Kommentare.