Update zur Arbeitsmarktintegration der geflüchteten Menschen – Dezember 2022

    Dr. Johannes Kopf
    Von Dr. Johannes Kopf

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    Update zur Arbeitsmarktintegration der geflüchteten Menschen – Dezember 2022

     

    Im November 2022 waren 35.234 Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte beim AMS als arbeitslos vorgemerkt oder haben eine Schulung des AMS besucht. 74,9% davon waren beim AMS Wien gemeldet. Aber wie gelingt eigentlich die Arbeitsmarktintegration?

    Die meisten dieser Personen sind seit 2015 aus den Ländern des Mittleren Ostens zu uns gekommen. Manche dieser Personen flohen aber auch schon früher etwa aus Russland oder den Balkanländern. In den Statistiken des AMS werden Menschen nämlich so lange als KON/SUB (Asylrecht oder subsidiärer Schutz) geführt, bis sie einen anderen Aufenthaltstitel, meist die österreichische Staatsbürgerschaft, erhalten. In den genannten Zahlen nicht enthalten sind Menschen, die aus der Ukraine zu uns geflohen sind. Sie werden als Vertriebene bezeichnet, haben einen anderen Aufenthaltstitel und brauchen aktuell eine Beschäftigungsbewilligung für die Arbeitsaufnahme, weshalb sie auch nicht als arbeitslos gezählt werden.

    Wenn in der aktuellen Diskussion über “die Flüchtlinge” gesprochen wird, werden zumeist jene Menschen gemeint, die seit 2015 aus den Ländern des mittleren Osten zu uns gekommen sind. Die folgenden Zahlen beleuchten diese Personengruppe.

    Weil sich seit 2015 Monat für Monat – zuletzt etwa 800 – “neue” Personen nach positivem Abschluss ihres Asylverfahrens beim AMS zur Arbeitssuche erstmals anmelden und sich somit ständig die Grundgesamtheit ändert, war es sinnvoll, konkrete Gruppen zu definieren, um etwa Aussagen darüber treffen zu können, wie lange es dauert, bis geflohene Menschen bei uns ihren ersten Job aufnehmen, oder wie hoch der Anteil derer ist, die nach einer bestimmten Zeit in Österreich tatsächlich arbeiten.

    Wir haben uns dafür entschieden datentechnisch bisher fünf Kontrollgruppen zu kennzeichnen. Als “Kontrollgruppe 1” bezeichnen wir jene Personen, die im Jahr 2015 den Abschluss ihres Asylverfahrens hatten und sich 2015 oder in der ersten Jahreshälfte 2016 zum ersten Mal beim AMS meldeten. Diese “Kontrollgruppe 1” umfasst rund 9.500 Personen. Als “Kontrollgruppe 2” (rund 11.600 Personen) definierten wir jene Menschen, die ihren Aufenthaltsstatus erst im Jahr 2016 erhielten und sich im Zeitraum Jänner 2016 bis Juni 2017 erstmals beim AMS meldeten. Also die gleiche Definition wie bei “Kontrollgruppe 1” nur ein Jahr später. Die “Kontrollgruppen 3, 4 und 5″ folgen der selben Logik. Alle diese Personen beobachten wir seither immer genau zum jeweiligen Monatsletzten, seien sie in AMS-Vormerkung, unselbstständig oder selbstständig (nicht bloß geringfügig) beschäftigt oder in einer arbeitsmarktfernen Position (in Karenz, krank, Studium, unbekannt).

    Arbeitsmarkterfolg von geflüchteten Menschen (Nov. 2022 – letztverfügbarer Wert)

    Von den geflüchteten Personen, die im Jahr 2015 ihren Aufenthaltsstatus erhielten und im Zeitraum Jänner 2015 bis Juni 2016 beim AMS arbeitslos vorgemerkt waren oder sich in Schulung befanden – Kontrollgruppe 1 – waren Ende November 2022 58,6% gerade in Beschäftigung. Diese Art der vom AMS gewählten „Integrationserfolgsmessung“ ist relativ streng, denn als „erfolgreich“ gelten hier nur jene Personen, die am jeweiligen Monatsletzten tatsächlich in Beschäftigung waren und damit z.B. nicht Personen, die im Baubereich gut integriert sind, aber nun saisonarbeitslos sind. Auch ist bei dieser Erfolgsmessung ein Wert von 100% niemals erreichbar, weil Personen zB das Land verlassen haben, verstorben oder nicht mehr arbeitsfähig sind.

    Auch alle anderen Kontrollgruppen weisen Ende November 2022 bereits über 50% Beschäftigung aus. Selbst jene Asylberechtigte, die erst 2019 ihr Aufenthaltsrecht bekamen, hatten Ende November 2022 zu mehr als 50% einen Job. In der Grafik deutlich sichtbar ist, dass die Kurve der später zu uns gekommenen, steiler ist. Das heißt also, dass die Arbeitsmarktintegration rascher erfolgt. Es hat dies mit dem hervorragenden Wirtschaftswachstum der Jahre 2021 und 2022 zu tun, aber auch mit dem Umstand, dass die Beschäftigung solcher Personen “normal” geworden ist, es also bereits positive Erfahrungen gibt.

    Die Integration des ersten geflüchteten Afghanen in ein Unternehmen ist schwierig. Des zweiten dann jedoch deutlich einfacher. Es gibt bereits ein funktionierendes Vorbild, jemanden der zB einen Freund empfohlen hat und der wenn notwendig zumeist auch übersetzen kann.

    Die Beschäftigungsstatistik

    Abschließend sei hier auch noch eine andere Methode zur Beobachtung des Integrationserfolges der zu uns Geflüchteten vorgestellt. Wir im AMS können systembedingt ja nur die Arbeitsmarktintegration jener Personen beurteilen, die sich auch irgendwann einmal beim AMS gemeldet haben. Denn nur von jenen Personen haben wir Daten. Integration am Arbeitsmarkt erfolgt aber natürlich auch außerhalb des AMS. Es gibt durchaus Schutzberechtigte, die ohne unsere Hilfe einen Job finden, etwa unterstützt durch die eigene Community oder durch die noch immer unzähligen inländischen ehrenamtlichen Helfer_innen.

    Hier lohnt ein zusätzlicher Blick in die österreichische Beschäftigungsstatistik: Ende November 2022 weist der Hauptverband der Sozialversicherungsträger 36.738 unselbstständig Beschäftigte aus Syrien und Afghanistan aus. Dies ist ein Plus von 31.923 Personen bzw. beinahe eine Verachtfachung (!) gegenüber November 2015. Zwar speichert die Sozialversicherung keine Daten zum Aufenthaltstitel, und unter den Gezählten sind gewiss nicht nur geflüchtete Menschen, sondern auch solche mit einem anderen Aufenthaltstitel, jedoch ergab ein Datenquercheck, dass deutlich mehr als 90 Prozent der dort gezählten Beschäftigten als Asylsuchende zu uns gekommen sind.

    Die folgende Grafik zeigt die Steigerung der Beschäftigten aus den acht häufigsten “Fluchtstaaten”

    Entwicklung der unselbständig Beschäftigten nach bestimmten Herkunftsländern November 2015 bis November 2022

     

    Diese Zahlen zeigen, dass die Integration der zu uns geflüchteten Menschen in den österreichischen Arbeitsmarkt Zeit (und auch Fördermittel!) braucht, aber auch in großer Zahl durchaus als erfolgreich bezeichnet werden kann.

    PS: Headerfoto: (c) Matthias Cremer. Jobbörse der Bundesregierung zur Integration der Geflüchteten. Jänner 2019

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    Quelle: Dr. Johannes Kopf BLOG


    Anmerkung der Plattform: Wir haben die Aufforderung wörtlich genommen und den Beitrag bei uns aufgenommen. Wie schon in der Vergangenheit würden wir es begrüßen, wenn Herr Dr. Johannes KOPF und andere Arbeitsmarkt-Experten Ihre Beiträge zum Arbeitsmarkt und Arbeitslose unter Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0 zur Verfügung stellt.