der Funktion eines Vorstandsmitgliedes des Arbeitsmarktservice Österreich, das für den Zeitraum ab 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 neu zu besetzen ist.
Der Aufgabenbereich umfasst gemäß § 9 (2) AMSG insbesondere folgende Angelegenheiten:
1. Führung der laufenden Geschäfte des Arbeitsmarktservice,
2. Organisation der Arbeitsmarktbeobachtung und Arbeitsmarktstatistik,
3. Organisation des Rechnungswesens des Arbeitsmarktservice
4. Organisation der Arbeitsmarktforschung,
5. Organisation der Aus- und Weiterbildung des Personals des Arbeitsmarktservice,
6. Organisation des Berichtswesens und von Tagungen zum Austausch von Erfahrungen bei der Durchführung der Arbeitsmarktpolitik sowie zur Erarbeitung von Richtlinien für die Durchführung der Arbeitsmarktpolitik,
7. jährliche Erstellung der Präliminarien und des Rechnungsabschlusses,
8. jährliche Erstellung eines arbeitsmarktpolitischen Tätigkeitsberichtes,
9. Konzeption eines längerfristigen Planes,
10. Konzeption von Richtlinien und Instrumenten zur Operationalisierung der arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben, insbesondere zur Koordinierung und Sicherung der grundsätzlichen Einheitlichkeit der Durchführung der Arbeitsmarktpolitik,
11. laufende und periodisch institutionalisierte Kontrolle der Tätigkeit und der Gebarung der Landesorganisationen,
12. Controlling,
13. Vorsorge für die personellen, organisatorischen und finanziellen (inklusive Kreditaufnahme) Voraussetzungen der Politikumsetzung,
14. Beschluss über die Geschäftseinteilung,
15. regelmäßiger Bericht über das Arbeitsmarktservice an den Verwaltungsrat,
16. Teilnahme an den Sitzungen des Verwaltungsrates.
Folgende Anforderungen werden an die Bewerber_innen gestellt: Ausbildung:
Spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten:
Unbedingt erforderlich sind umfangreiche Kenntnisse des österreichischen Arbeitsmarktes und der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik sowie ihrer Schnittstellen zu anderen Sozialschutzsystemen, besonders im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts sowie im Controlling;
Persönlichkeit:
Derzeit beträgt das monatliche Bruttogehalt eines Vorstandsmitgliedes € 13.945,00.
Auskünfte zu den Vertragsbedingungen erteilt die Abteilung Personal und Recht der Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich (Frau Mag. Winter, Telefon-Nummer: +43 50904 154113).
Um den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, werden Frauen nachdrücklich zur Bewerbung eingeladen.
Die schriftlichen Bewerbungen mit dem Betreff „Vorstandsmitglied“ sind bis zum 2. November 2022 ausschließlich per E-Mail: besetzungsverfahren.vwr@ams.at an den Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Arbeitsmarktservice Österreich, zu senden (elektronischer Posteingang spätestens 2.11.2022, 24:00 Uhr).
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist einlangen, werden nicht berücksichtigt.
In der Bewerbung sind unter Bezug auf diese Ausschreibung im Detail die Gründe anzuführen, die die Bewerberin_den Bewerber für die Besetzung der Funktion als geeignet erscheinen lassen sowie die Nachweise der geforderten Kriterien beizufügen bzw. diese glaubhaft zu machen.
Die Bewerbung ist mit einem Foto zu versehen.
Die zum Hearing eingeladenen Bewerber_innen haben ihr Rollenverständnis für die ausgeschriebene Funktion im Zuge ihrer Präsentation darzulegen.
Auf das Ausschreibungsverfahren findet das Stellenbesetzungsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 26 idgF, Anwendung.
Für den Verwaltungsrat:
Mag. Roland Sauer
Vorsitzender
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