Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
ich bedanke mich für das Feedback auf meine letzte Aussendung.
Wenn allerdings dieses derart ist, dass man die Sache interessant findet und man mit Interesse den Ausgang beobachtet und abwartet, ist das für betroffenen Menschen nicht wirklich hilfreich. Deutlicher gesagt: Etwas in der „1. Reihe fußfrei“ anzusehen und zuzuschauen, wie das auch sogenannte Interessensvertretungen und zivilgesellschaftliche Akteure – nicht nur zu dieser meiner Aussendung – darbieten, hilft nicht:
Wenn die Politik zuhauf verfassungswidrige und EU-rechtswidrige und grundrechtswidrige Gesetze machen kann, beruht dies darauf, weil sie sich wegen dieser Verhaltensweisen auf das Prinzip: „Wo kein Kläger da kein Richter“ verlassen kann, weil sich die Menschen/Interessensvertretungen/NGO`s zwar aufregen und schimpfen, aber nicht zum konkreten rechtlichen Handeln dagegen bewegen können/wollen. (Ausnahmen davon sind derzeit allerdings auf dem Gebiet der Freiheitsbeschränkungen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen, allerdings nicht nur ausnahmsweise zulasten von Leben und Gesundheit, zu verzeichnen)
Mehr als ein Feedback (auch auf die Gefahr hin, dass diese von mir gewählte etwas böse Formulierung, in die falsche Kehle kommt): „Interessant, wir sehen uns das gerne in der 1. Reihe fußfrei an.“ hätte mich wirklich gefreut, einmal zu hören, dass man sich in seinem Verantwortungsbereich, sei dies als NGO und auch im persönlichen Umfeld, betroffener Menschen (betroffene Arbeitslose und vor allem Notstandshilfebezieher gibt es ja zuhauf) annimmt und diese hinsichtlich der Wahrnehmung des individuellen Rechtsschutzes unterstützt.
»Wichtige Rechtsbelehrung über die sogenannte Ergreiferprämie
Wenn der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufhebt, gilt die bereinigte verfassungskonforme Rechtslage nur für den oder die Anlassfälle. Für die anderen Fälle gilt das verfassungswidrige Recht weiter(!!!) und ist gegen eine weitere Anfechtung immunisiert. Anlassfälle sind solche, deren Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof zum Zeitpunkt der öffentlichen oder auch nichtöffentlichen Verhandlung über die Gesetzesprüfung beim VfGH eingelangt war.
Unter Umständen kann der VfGH auch die Anlassfallwirkung darüberhinaus erteilen. Dies geschieht jedoch immer erst im nachhinein. Um die Anlasswirkung zu erlangen ist es daher für jeden einzelnen Menschen, der von einer Verfassungswidrigkeit betroffen ist erforderlich, ein Verfahren durchzuführen und an den Verfassungsgerichtshof im Wege einer Beschwerde heranzutragen.
Die Beschwerdeführer, die nicht rechtzeitig ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof haben, " haben Pech gehabt " (Zitat des vormaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, der die Rechtslage so zutreffend umschreibt). «
In meinem Seminarangebot: „Mit (Verfassungs)Recht gegen Armut.“ ist eines der wesentlichen Module, dass es in Österreich – mit ganz wenigen Ausnahmen – keine sogenannte Popularklage gibt, d. h. sich jeder Betroffene selbst um seine Rechte kümmern muss, ansonsten er sie verliert. Einer Zeitschrift der türkischen Community durfte ich ein Interview mit der Überschrift: „Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.“ geben.
Es geht ganz einfach um sogenannte Hilfe zur Selbsthilfe oder in der Sprache der Sozialarbeit um „Empowerment“ und zwar für den Menschen als Individuum. Dafür haben wir uns den A. aufzureißen.
By the way: Die von mir in dem Anlassfall vertretene Notstandshilfebezieherin wurde und wird von der Arbeiterkammer in ihrem Kampf gegen das AMS (wie auch viele andere Arbeitslose) gröblich im Stich gelassen.
Aber, wie die Arbeiterkammer Arbeitslose im Stich lässt und Rechtsschutz verweigert, ist wieder eine andere Baustelle. Aber auch dagegen gibt es Rechtsschutzmöglichkeiten.
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Dr. Herbert Pochieser eh.
Quelle: soned.at / Stand: 22-03-2022
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